
Rechengrößen, Beitragssätze & Co. 2025
Als Arbeitgeber oder zuständiges Steuerbüro finden Sie hier die voraussichtlichen Beitragssätze und Rechengrößen für das Jahr 2025 sowie alle Zahlen und Fakten zur Sozialversicherung und zur IKK gesund plus.
Die maßgeblichen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jährlich im Rahmen einer "Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung" bekannt gegeben, die in letzter Instanz noch der Zustimmung durch den Bundesrat bedarf. Die jeweils errechneten Werte in den Verordnungen der Vorjahre wurden regelmäßig bestätigt, so dass wir Ihnen hier schon jetzt eine kleine Übersicht der für 2025 geltenden Werte veröffentlichen. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße ab 2025 bundeseinheitlich gelten.
Krankenversicherung
allgemeiner Beitragssatz 14,6 v.H.
- Arbeitnehmeranteil (inkl. Zusatzbeitrag von 1,695 %): 8,995 %
- Arbeitgeberanteil (inkl. Zusatzbeitrag von 1,695 %): 8,995 %
ermäßigter Beitragssatz 14,0 v.H.
- Arbeitnehmeranteil (inkl. Zusatzbeitrag von 1,695 %): 8,695 %
- Arbeitgeberanteil (inkl. Zusatzbeitrag von 1,695 %): 8,695 %
538-EUR-Jobs
Zuständige Einzugsstelle ist die Minijob-Zentrale
pauschale Beiträge: 13,0 v.H.
pauschale Beiträge im Privathaushalt: 5,0 v.H.
Pflegeversicherung
- bundeseinheitlicher Beitragssatz
3,60 v.H.
- Beitragssatz für Kinderlose
4,20 v.H. (Die hier enthaltenen zusätzlichen 0,60 Prozent zahlt der Arbeitnehmer allein.)
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt.
4,20 % für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben
3,60 % (1 Kind oder Kinder über 25 Jahre)
3,35 % (2 Kinder bis zum 25. Lebensjahr)
3,10 % (3 Kinder bis zum 25. Lebensjahr)
2,85 % (4 Kinder bis zum 25. Lebensjahr)
2,60 % (ab 5 Kinder bis zum 25. Lebensjahr)
Hinweis: Zum Nachweis der Kinder ist in einer Übergangszeit bis 30. Juni 2025 ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. In diesem Zeitraum ist es ausreichend, wenn Mitglieder ihre unter 25-jährigen berücksichtigungsfähigen Kinder der beitragsabführenden Stelle (z.B. Arbeitgeber) formlos mitteilen.
Der Arbeitgeberanteil beträgt 1,8 % (bundeseinheitlich, außer Sachsen 1,3 %).
Rentenversicherung
bundeseinheitlicher Beitragssatz
18,6 v.H.
538-EUR-Jobs
Zuständige Einzugsstelle ist die Minijob-Zentrale
pauschale Beiträge: 15,0 v.H.
pauschale Beiträge im Privathaushalt: 5,0 v.H.
Arbeitsförderung
bundeseinheitlicher Beitragssatz
2,6 v.H
Beitragsbemessungsgrenzen
Kranken- und Pflegeversicherung
jährlich: 66.150,00 EUR (Ost/West)
monatl.: 5.512,50 EUR (Ost/West)
Renten- und Arbeitslosenversicherung
jährlich: 96.600,00 EUR (Ost/West)
monatl.: 8.050,00 EUR (Ost/West)
Versicherungspflichtgrenzen
Allgemeine
73.800 EUR / Jahr
Besondere
66.150 EUR / Jahr
Bezugsgrößen in der Sozialversicherung
jährlich: 44.940 EUR
monatl.: 3.745 EUR
Übergangsbereich
Bei einem Arbeitsentgelt von 556,01 Euro bis 2.000,00 Euro monatlich berechnen sich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil auf der Grundlage einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme, die anhand folgender Formeln ermittelt werden.
Beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags:
F x G + ([2.000 : (2.000 – G)] – [G : (2.000 – G)] x F) x (AE – G)
Beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Arbeitnehmerbeitrags:
(2.000 : (2.000 – G)) x (AE – G)
AE = monatliches Arbeitsentgelt des Beschäftigungsverhältnisses
G = Geringfügigkeitsgrenze
F = Faktor, der sich ergibt, wenn der Wert 28 % durch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag des jeweiligen Kalenderjahres geteilt wird.
Ab 01.01.2025 gilt als Faktor F = 0,6683
Zu kompliziert? Nutzen Sie doch einfach unseren Gleitzonenrechner!
Umlagesätze
U1 für Krankheitsaufwendungen
allgemein: 2,20 v.H. (Erstattung = 50 v.H.)
erhöht: 3,00 v.H. (Erstattung = 60 v.H.)
U2 für Mutterschaftsaufwendungen
0,2 v.H. (Erstattung = 100 v.H.)
Ob Sie am Umlageverfahren teilnehmen, können Sie mit unserem Umlagerechner ermitteln.
Beitragssatz zur Insolvenzgeldumlage
0,15 v.H.
Beitragszuschüsse für freiwillig versicherte Arbeitnehmer
- Krankenversicherung mit Anspruch Krankengeld: 402,41 EUR + ½ Zusatzbeitrag
- Krankenversicherung ohne Anspruch Krankengeld: 385,88 EUR + ½ Zusatzbeitrag
Beitragszuschüsse für die Pflegeversicherung:
- 99,23 EUR
- 71,66 EUR (Sachsen)
Bankverbindung und Betriebsnummer
Sachsen-Anhalt und Bremen/Bremerhaven
Commerzbank
SWIFT (BIC): COBADEFFXXX
IBAN: DE35 8004 0000 0111 4040 02
Für den maschinellen Datenaustausch benötigen Sie die Betriebsnummer der IKK gesund plus. Diese lautet: 01000455.
Datenannahmestelle
BITMARCK SERVICE GmbH
Friedrich-Ebert-Straße 3
(Technologiepark)
51429 Bergisch-Gladbach
Betriebsnummer: 37912580
Midijob- und Gleitzonenrechner
Mit dem Online-Rechner können Sie die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt und die Ersparnis für den Arbeitnehmer berechnen.
Alles auf einen Blick
Nutzen Sie unsere kompakte Zusammenfassung zu den wichtigsten Rechengrößen, Beitragssätzen & Co. für Ihre Unterlagen.
Sachbezugswerte
Laden Sie sich unsere Zusammenfassung mit den Werten für freie Unterkunft und Verpflegung herunter.
Umlagerechner
Unser Online-Rechner zeigt, ob Sie verpflichtet sind, am Ausgleichsverfahren U1 teilzunehmen.