Profil NEWS – April 2025

In Anbetracht der aktuellen politischen Situation und der damit verbundenen wirtschaftlichen Unsicherheiten ist es entscheidend, über wichtige Änderungen und Neuerungen im Lohnsteuer- und Arbeitsförderungsverfahren informiert zu sein. Die anhaltenden Herausforderungen in der Wirtschaft, wie steigende Betriebskosten und Fachkräftemangel, verlangen von Ihnen als Arbeitgeber ein umsichtiges Handeln und vorausschauende Planungen.

Ab dem 1. Januar 2025 tritt ein überarbeitetes BMF-Schreiben in Kraft, das das ELStAM-Verfahren um digitale Elemente erweitert. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen sowie die Haftung von Arbeitgebern bei fehlerhaften oder fehlenden ELStAM-Daten. Durch diese neuen Regelungen wird Ihnen eine klare Verantwortung zugewiesen, was sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringt.
Darüber hinaus ermöglicht die neue Verordnung zur Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate bis zum 31. Dezember 2025. Diese Maßnahme ist besonders relevant für Unternehmen, die aktuell in Kurzarbeit sind oder deren Arbeitsvolumen schwankt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Bundesagentur für Arbeit Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle zumutbaren Schritte einzuleiten, um Kurzarbeit möglichst früh zu beenden oder zu reduzieren.

Ab dem 1. Juni 2025 wird zudem das Mutterschutzgesetz um Regelungen zum Schutz von Frauen nach Fehlgeburten erweitert. Diese Neuregelung führt gestaffelte Mutterschutzfristen ein und bietet Frauen, die unter besonders belastenden Umständen stehen, rechtlichen Schutz sowie finanzielle Unterstützung.

An dieser Stelle wünschen wir Ihnen weiterhin ein gelungenes 2025 – eben "gesund, gesünder, gesund plus".

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