
Sozialversicherungslexikon – Ihr Online-Nachschlagewerk
In unserem neuen Online-Sozialversicherungslexikon finden Sie kompakte Informationen rund um die Themen Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht. Das Lexikon bietet in mehr als 300 Stichwörtern von A wie Abfindung bis Z wie Zuzahlung übersichtlich aufbereitetes Hintergrundwissen für den Arbeitsalltag. Angereichert mit Beispielen, Praxishinweisen und weiterführenden Links auf Gesetze und Urteile liefern die Stichwörter nützliche und verständlich aufbereitete Erklärungen.
Die einfache Suchfunktion bietet einen schnellen Einstieg in das Lexikon, Verknüpfungen der Stichwörter untereinander bieten dann Hinweise zu weiterführenden Inhalten.
Wählen Sie ein Thema aus der folgenden Liste:
oder durchsuchen Sie das Lexikon nach einem Suchbegriff:
Arbeitslohn
Zum steuerrechtlichen Begriff des Arbeitslohns zählen alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Der Begriff Arbeitslohn stimmt nicht mit dem Begriff Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung überein.
Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden. Demnach zählen sowohl Bar- als auch Sachzuwendungen zum Arbeitslohn. Das EStG enthält in § 19 EStG Beispiele wie Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Es ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht. Zum Arbeitslohn gehören auch Einnahmen auf ein künftiges oder aus einem früheren Dienstverhältnis. R 19.3 LStR definiert den Arbeitslohn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft.
Doch nicht jede Zuwendung an den Arbeitnehmer ist auch steuerpflichtig. Der Gesetzgeber hat über § 3 EStG eine Reihe von Steuerbefreiungen geschaffen, z.B. für die Erstattung von Reisekosten oder im Rahmen der Inanspruchnahme der Altersteilzeit (siehe auch: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen). Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl an Möglichkeiten der Lohnsteuerpauschalierung, um nicht den Arbeitnehmer steuerlich belasten zu müssen.
Online-Rechner
Nutzen Sie auch unser umfangreiches Angebot moderner Online-Rechner für Arbeitgeber. Sie helfen Ihnen einfach und schnell, Ihre benötigte Rechengrößen zu ermitteln.
Firmenservice
Mit unserer gebündelten Kompetenz und modernen Kommunikation helfen wir Ihnen bei all Ihren Fragen und Anliegen.
Mo-Fr 8-18 Uhr
0391 2806-3250
firmenservice@ikk-gesundplus.de
Hinweise
Die Nutzung des SV-Lexikons erfolgt auf eigene Verantwortung. Dieses Nachschlagewerk wird von einem externen Dienstleister zur Verfügung gestellt, weshalb keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Infos übernommen wird. Die Inhalte können zudem eine persönliche Beratung nicht ersetzen.