
Sozialversicherungslexikon – Ihr Online-Nachschlagewerk
In unserem neuen Online-Sozialversicherungslexikon finden Sie kompakte Informationen rund um die Themen Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht. Das Lexikon bietet in mehr als 300 Stichwörtern von A wie Abfindung bis Z wie Zuzahlung übersichtlich aufbereitetes Hintergrundwissen für den Arbeitsalltag. Angereichert mit Beispielen, Praxishinweisen und weiterführenden Links auf Gesetze und Urteile liefern die Stichwörter nützliche und verständlich aufbereitete Erklärungen.
Die einfache Suchfunktion bietet einen schnellen Einstieg in das Lexikon, Verknüpfungen der Stichwörter untereinander bieten dann Hinweise zu weiterführenden Inhalten.
Wählen Sie ein Thema aus der folgenden Liste:
oder durchsuchen Sie das Lexikon nach einem Suchbegriff:
Berufskrankheit
(§ 9 SGB VII) Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) bezeichnet sind und die Versicherte infolge einer unfallversicherten Tätigkeit erleiden.
Grundsätzliche Voraussetzung für Versicherungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer Berufskrankheit ist, dass diese bei Ausübung einer versicherten Tätigkeit über einen längeren Zeitraum entstanden ist und ein Zusammenhang zwischen Arbeit und der schädigenden Wirkung sowie ein Zusammenhang zur Erkrankung besteht.
Typische Berufskrankheiten sind Lärmschwerhörigkeit, Hautkrankheiten, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats sowie Erkrankungen durch anorganische Stäube (Asbestose und Silikose). In der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung sind die Krankheiten, die im Zusammenhang mit der unfallversicherten Tätigkeit stehen, aufgeführt.
Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, so muss dieses dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden.
Online-Rechner
Nutzen Sie auch unser umfangreiches Angebot moderner Online-Rechner für Arbeitgeber. Sie helfen Ihnen einfach und schnell, Ihre benötigte Rechengrößen zu ermitteln.
Firmenservice
Mit unserer gebündelten Kompetenz und modernen Kommunikation helfen wir Ihnen bei all Ihren Fragen und Anliegen.
Mo-Fr 8-18 Uhr
0391 2806-3250
firmenservice@ikk-gesundplus.de
Hinweise
Die Nutzung des SV-Lexikons erfolgt auf eigene Verantwortung. Dieses Nachschlagewerk wird von einem externen Dienstleister zur Verfügung gestellt, weshalb keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Infos übernommen wird. Die Inhalte können zudem eine persönliche Beratung nicht ersetzen.