
Sozialversicherungslexikon – Ihr Online-Nachschlagewerk
In unserem neuen Online-Sozialversicherungslexikon finden Sie kompakte Informationen rund um die Themen Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht. Das Lexikon bietet in mehr als 300 Stichwörtern von A wie Abfindung bis Z wie Zuzahlung übersichtlich aufbereitetes Hintergrundwissen für den Arbeitsalltag. Angereichert mit Beispielen, Praxishinweisen und weiterführenden Links auf Gesetze und Urteile liefern die Stichwörter nützliche und verständlich aufbereitete Erklärungen.
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Bezugsgröße
(§ 18 SGB IV) Die Bezugsgröße spiegelt das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten (ohne Auszubildende) im vorvergangenen Kalenderjahr wider. Sie wird im Voraus für jedes Kalenderjahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben.
Die Bezugsgröße ist ein Orientierungswert für viele Werte der Sozialversicherung. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine bundeseinheitliche Bezugsgröße. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten dagegen unterschiedliche Werte.
Bezugsgrößen 202
bundeseinheitlich | EUR |
Jährlich | 44.940,00 |
Monatlich | 3.745,00 |
Kalendertäglich | 124,83 |
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