
Sozialversicherungslexikon – Ihr Online-Nachschlagewerk
In unserem neuen Online-Sozialversicherungslexikon finden Sie kompakte Informationen rund um die Themen Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht. Das Lexikon bietet in mehr als 300 Stichwörtern von A wie Abfindung bis Z wie Zuzahlung übersichtlich aufbereitetes Hintergrundwissen für den Arbeitsalltag. Angereichert mit Beispielen, Praxishinweisen und weiterführenden Links auf Gesetze und Urteile liefern die Stichwörter nützliche und verständlich aufbereitete Erklärungen.
Die einfache Suchfunktion bietet einen schnellen Einstieg in das Lexikon, Verknüpfungen der Stichwörter untereinander bieten dann Hinweise zu weiterführenden Inhalten.
Wählen Sie ein Thema aus der folgenden Liste:
oder durchsuchen Sie das Lexikon nach einem Suchbegriff:
Medizinischer Dienst
(§§ 275 ff. SGB V) Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist eine unabhängige Arbeitsgemeinschaft aller Krankenkassen, die den MDK - gemeinsam mit den Pflegekassen - über eine Umlage, abhängig von der Mitgliederzahl, finanzieren. Die Krankenkassen sind in gesetzlich bestimmten Fällen, oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung erforderlich ist, verpflichtet, bei der Erbringung von Leistungen, zur Einleitung von Leistungen der Teilhabe oder bei Arbeitsunfähigkeit eine gutachterliche Stellungnahme des MDK einzuholen. Der MDK soll der Verwaltung (also den Kranken- und Pflegekassen) Entscheidungshilfen geben. Große Bedeutung hat daher die Beratungsfunktion des MDK in allgemeinen medizinischen Fragen der gesundheitlichen Versorgung u. a. für Vertragsverhandlungen mit Leistungserbringern; gleichzeitig soll durch Einschaltung des MDK eine Qualitätssicherung/-verbesserung erreicht werden.
Unter anderem werden Stellungnahmen für Krankenkassen zu folgenden Tatbeständen gegeben:
- Dauer und Notwendigkeit von Krankenhausbehandlung,
- Dauer, Art, Umfang und Notwendigkeit von Kuren,
- Verordnung von Hilfsmitteln.
Der MDK prüft im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen, ob die Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Dabei berät der MDK die Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, Qualitätsmängeln vorzubeugen sowie die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken.
Online-Rechner
Nutzen Sie auch unser umfangreiches Angebot moderner Online-Rechner für Arbeitgeber. Sie helfen Ihnen einfach und schnell, Ihre benötigte Rechengrößen zu ermitteln.
Firmenservice
Mit unserer gebündelten Kompetenz und modernen Kommunikation helfen wir Ihnen bei all Ihren Fragen und Anliegen.
Mo-Fr 8-18 Uhr
0391 2806-3250
firmenservice@ikk-gesundplus.de
Hinweise
Die Nutzung des SV-Lexikons erfolgt auf eigene Verantwortung. Dieses Nachschlagewerk wird von einem externen Dienstleister zur Verfügung gestellt, weshalb keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Infos übernommen wird. Die Inhalte können zudem eine persönliche Beratung nicht ersetzen.