
Sozialversicherungslexikon – Ihr Online-Nachschlagewerk
In unserem neuen Online-Sozialversicherungslexikon finden Sie kompakte Informationen rund um die Themen Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht. Das Lexikon bietet in mehr als 300 Stichwörtern von A wie Abfindung bis Z wie Zuzahlung übersichtlich aufbereitetes Hintergrundwissen für den Arbeitsalltag. Angereichert mit Beispielen, Praxishinweisen und weiterführenden Links auf Gesetze und Urteile liefern die Stichwörter nützliche und verständlich aufbereitete Erklärungen.
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Beitrags- und Personengruppenschlüssel
Die Beitragsgruppen sind in den Meldungen zur Sozialversicherung und im Beitragsnachweis des Arbeitgebers mit einem vierstelligen nummerischen Schlüssel zu versehen. Die Zahlen für die Beitragsgruppen sind so zu verschlüsseln, dass für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer anzugeben ist. Im Feld der Arbeitslosenversicherung wird auch die Umlage für das Insolvenzgeld verschlüsselt. Keine Beitragspflicht wird mit der Ziffer 0 ausgewiesen.
Beschäftigungsverhältnis | Personengruppe | Beitragsgruppe KV/RV/AV/PV |
---|---|---|
Arbeitnehmer | ||
- pflichtversichert | 101 | 1111 |
- mit Rentenbezug aus Versorgungswerk | 101 | 1011 |
- PKV | 101 | 0110 |
- freiwillige KV, Selbstzahler | 101 | 0111 |
- freiwillige KV, Firmenzahler | 101 | 9111 |
Auszubildender | 102 | 1111 |
Studenten | ||
- vorgeschriebenes Vorpraktikum | 105 | 0110 |
- vorgeschriebenes Zwischenpraktikum | 190 | 0000 |
- vorgeschriebenes Nachpraktikum mit Entgelt | 101 | 1111 |
- vorgeschriebenes Nachpraktikum ohne Entgelt | 105 | 0110 |
Werkstudenten | 106 | 0100 |
Versicherungsfreie Altersvollrentner | ||
- vor Erreichen der Altersgrenze | 119 | 0110 |
- nach Erreichen der Altersgrenze | 119 | 0300 |
Versicherungspflichtige Altersvollrentner | ||
- vor Erreichen der Altersgrenze | 120 | 3111 |
- nach Erreichen der Altersgrenze | 120 | 3301 |
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