Sozialversicherungslexikon – Ihr Online-Nachschlagewerk

In unserem neuen Online-Sozialversicherungslexikon finden Sie kompakte Informationen rund um die Themen Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht. Das Lexikon bietet in mehr als 300 Stichwörtern von A wie Abfindung bis Z wie Zuzahlung übersichtlich aufbereitetes Hintergrundwissen für den Arbeitsalltag. Angereichert mit Beispielen, Praxishinweisen und weiterführenden Links auf Gesetze und Urteile liefern die Stichwörter nützliche und verständlich aufbereitete Erklärungen.

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Selbstständige

Selbstständige sind grundsätzlich versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und für ihre soziale Absicherung allein verantwortlich.

Nach § 2 SGB VI sind in der Rentenversicherung ausnahmsweise versicherungspflichtig selbstständig tätige

  • Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen;

  • Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen;

  • Hebammen und Entbindungspfleger;

  • Seelotsen;

  • Künstler und Publizisten;

  • Hausgewerbetreibende;

  • Küstenschiffer und Küstenfischer;

  • Gewerbetreibende, die u. a. in die Handwerksrolle eingetragen sind;

  • Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und im Regelfall nur für einen Auftraggeber tätig sind.

In der Krankenversicherung können sich Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern. In der Pflegeversicherung sind diese Personengruppen dann automatisch pflichtversichert.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit eine freiwillige Arbeitslosenversicherung möglich.

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