Sozialversicherungslexikon – Ihr Online-Nachschlagewerk

In unserem neuen Online-Sozialversicherungslexikon finden Sie kompakte Informationen rund um die Themen Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht. Das Lexikon bietet in mehr als 300 Stichwörtern von A wie Abfindung bis Z wie Zuzahlung übersichtlich aufbereitetes Hintergrundwissen für den Arbeitsalltag. Angereichert mit Beispielen, Praxishinweisen und weiterführenden Links auf Gesetze und Urteile liefern die Stichwörter nützliche und verständlich aufbereitete Erklärungen.

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Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben die nachfolgenden Zuzahlungen an die entsprechenden Leistungserbringer zu zahlen.

Leistung der Krankenversicherung Zuzahlung
Krankenhausbehandlung, Anschlussrehabilitation 10 EUR je Kalendertag, max. für 28 Kalendertage je Kalenderjahr
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, kalendertäglich 10 EUR
Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, je Behandlungstag 10 EUR
Heilmittel 10 % der Kosten + 10 EUR je Verordnung
Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten je Kalendertag, maximal für 28 Kalendertage je Kalenderjahr + 10 EUR je Verordnung
Arznei-, Verband- und Hilfsmittel 10 % des Abgabepreises, mind. 5 EUR, max. 10 EUR, allerdings nicht mehr als die Kosten des Mittels, teilweise zuzahlungsfrei
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel 10 % der Kosten je Packung, höchstens 10 EUR für den Monatsbedarf je Indikation
Soziotherapie, Haushaltshilfe 10 % der Kosten je Kalendertag, mind. 5 EUR, max. 10 EUR, allerdings nicht mehr als die Kosten
Fahrkosten 10 % der Kosten, je Fahrt mind. 5 EUR, max. 10 EUR, allerdings nicht mehr als die Kosten (die Zuzahlung fällt auch für unter 18-Jährige an)

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