Portrait einer Gruppe von vier Jugendlichen Arm in Arm in einer Reihe

Überflieger: So verkürzt du deine Ausbildung

Zwei, drei oder sogar dreieinhalb Jahre? Wie lange du dich als Lehrling in der Berufsschule und im Betrieb auf deinen Job vorbereitest, ist festgeschrieben. Du kannst aber auf die Überholspur wechseln und deine Ausbildung verkürzen. Bedenke auch, dass sich die Regelungen zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Es ist deshalb hilfreich, sich vor Ort zu informieren. Die Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer und dein Ausbilder stehen dir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Eine „Turbo-Ausbildung“ hat einige Vorteile: Bei vielen Arbeitgebern kommt es gut an, wenn Bewerber schneller mit ihrer Ausbildung fertig werden – schließlich sagt die Verkürzung viel über dein Engagement aus. Außerdem kannst du eher anfangen als volle Kraft zu arbeiten und verdienst so auch früher mehr Geld. Voraussetzung dafür: Du erreichst das Ausbildungsziel schneller als es die übliche Lehrzeit vorsieht.

Deine Chancen stehen gut, wenn:

  • du älter als 21 Jahre bist,
  • Abitur, Fachabitur oder Fachoberschulreife besitzt.
  • oder eine abgeschlossene Ausbildung bzw. Berufserfahrung vorweisen kannst.

Wer mit Abitur oder Fachhochschulreife in die Ausbildung startet, kann die Dauer um bis zu ein Jahr verkürzen. Lehrlinge mit Fachoberschulreife können ihre Ausbildung ein halbes Jahr früher beenden.

Du hast schon eine Berufsausbildung hinter dir und willst jetzt in einen anderen Bereich umsatteln? Zumindest Teile der Ausbildungszeit kannst du dir meistens anrechnen lassen – das gilt auch für berufsbildende Schulen.

Du wechselst deinen Betrieb? Komplett von vorne beginnen musst du in der Regel nicht. Die Zeit, die du bisher in die Ausbildung gesteckt hast, wird dir häufig voll angerechnet.
 

Einzelne Voraussetzungen können auch kombiniert werden, sodass du deine Ausbildung noch weiter verkürzen kannst.
Dennoch steht fest, wie lange deine Ausbildung mindestens dauern muss:

  • Regelausbildungszeit 3,5 Jahre: mindestens 2 Jahre
  • Regelausbildungszeit 3 Jahre: mindestens 1,5 Jahre
  • Regelausbildungszeit 2 Jahre: mindestens 1 Jahr

Wichtig ist, dass dir in der Zeit alle erforderlichen Inhalte vermittelt werden. Wenn du deine Ausbildung verkürzt, muss dies im Ausbildungsplan berücksichtig werden – er wird dementsprechend angepasst.

Du willst deine Ausbildung verkürzen und bist dir nicht ganz sicher, wie du vorgehen sollst? Frag deinen Ausbilder nach den Möglichkeiten, die es für dich gibt. Er muss auf jeden Fall einverstanden sein. Wenn ihr euch geeinigt habt, muss die Kürzung im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Den Antrag reicht ihr dann bei der zuständigen Stelle ein, zum Beispiel bei der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. Das kann schon vor Beginn deiner Lehre sein, muss aber spätestens vor dem zweiten Ausbildungsjahr passieren.

Es gibt noch einen Weg, um deine Lehre zu verkürzen: Wenn du deinen Ausbilder durch dein Engagement im Betrieb und durch gute schulische Leistungen von dir überzeugst, kannst du vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Und bist bei erfolgreicher Prüfung ein halbes Jahr eher fertig. Dein Notendurchschnitt muss dafür besser als 2,49 sein.

Auch hier ist das Wichtigste, dass du am Ende deiner Ausbildung alles kannst, was in der Ausbildung vermittelt werden soll. Den Antrag für eine frühzeitige Prüfung stellst du bei der zuständigen Kammer und zwar am besten in der Mitte deiner Ausbildungszeit. Zusammen mit dem Antrag musst du eine Kopie deines Berufsschulzeugnisses, das Leistungszeugnis deines Betriebs, eine Bescheinigung über die Zwischenprüfung und ein Berichtsheft einreichen.

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