
Heilmittel
Die Anwendung von Heilmitteln wie Physiotherapie und Logopädie können viele Beschwerden lindern oder gänzlich beseitigen. Liegt die ärztliche Verordnung einer Heilmitteltherapie vor, übernimmt die IKK gesund plus die Kosten bis auf die gesetzliche Zuzahlung.
Bei Erkrankungen des Bewegungs- und Sprechapparates, nach Operationen oder bei chronischen Schmerzen können verschiedene Therapien und Anwendungen für Linderung der Symptome und Beschwerden sorgen. So werden beispielsweise nach Unfällen die verletzten Körperpartien gezielt trainiert und aktiviert, um Ihre Funktionsfähigkeit zu erhöhen. Zu den Heilmitteln zählen u.a.:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie)
- Podologie
- Ernährungstherapie
Damit Sie z. B. nach einer Verletzung oder Operation schnell wieder fit werden, übernimmt die IKK gesund plus die Kosten für Heilmittel. Sie müssen nur den vom Gesetzgeber festgelegten Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Rezept selbst tragen. Jedoch greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung.
Heilmittelverordnungen
Weitere Fragen zum Thema Heilmittelverordnungen beantworten Ihnen unsere FAQs.
Heilmittelrichtlinien
Heilmittel-Richtlinien beschreiben, welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen sinnvollerweise zum Einsatz kommen.