Krankenschwestern und -pfleger in einen Krankenhausflur

Entlassmanagement

Verbesserte Anschlussversorgung nach stationärer Behandlung

Eine gute Behandlung hört nicht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus auf. Um Ihnen als Patienten auch im Anschluss eine nahtlose Versorgung zu garantieren, wurde eine Vereinbarung zum Entlassmanagement geschlossen.

Das bedeutet für Sie, dass die Klinik verpflichtet ist, rechtzeitig vor dem Abschluss Ihrer Krankenhausbehandlung alle notwendigen Maßnahmen für eine Anschlussversorgung in die Wege zu leiten. Dazu gehört z.B. die Organisation von häuslicher Krankenpflege, die Erstellung eines Entlassungsplans und die begrenzte Verordnung von Heil- und Hilfsmittel. Des Weiteren ist das Krankenhaus nun auch berechtigt, für einen Zeitraum bis zu sieben Tage eine Krankschreibung auszustellen. Somit ist es in vielen Fällen nicht mehr nötig, direkt nach der Entlassung nur für diese Bescheinigung einen Arzt aufzusuchen.

Durch dieses Entlassmanagement wird eine Versorgungslücke in der Zeit direkt nach dem Klinikaufenthalt geschlossen und Ihr Genesungsprozess fortlaufend begleitet.

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