Kugelschreiber und Formular zur Patientenverfügung

Patientenverfügung – Patientenwille hat oberste Priorität

Ein Gesetz sorgt für mehr Klarheit und Sicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen. Mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" wurde der § 1901a im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, überschrieben mit "Patientenverfügung". Patientenverfügungen sind fortan für Ärzte weitgehend rechtsverbindlich. Das ausgeübte Selbstbestimmungsrecht der Patienten wurde – unabhängig von Art und Stadium der Krankheit – zum obersten Gebot. Nur im Ausnahmefall sollen Gerichte eingeschaltet werden.

Warum ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Niemand denkt in gesunden Zeiten gern darüber nach, was zum Ende des eigenen Lebens oder im Fall einer Erkrankung passiert. Trotzdem sollten Sie sich die Zeit für diese wichtigen Fragen nehmen. Mit einer Patientenverfügung formulieren Sie Ihre Wünsche, bevor eine derartige Situation eintritt. So wahren Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen auch, wenn Sie diese durch die Folgen eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht unmittelbar festlegen können. Außerdem entlasten Sie mit dieser Vorsorgemaßnahme Ihre Angehörigen, indem ihnen die Entscheidung in Ihrem Namen abgenommen wird und welche so entsprechend Ihres Willens handeln können.

Sie haben schon eine Patientenverfügung? Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes ist diese nur bindend, wenn sie ausreichend konkret ist. Gehen Sie sicher, dass Ihre bestehende Verfügung eindeutig und vollständig ist und erstellen Sie im Zweifelsfall ein neues Dokument.

Welchen Weg Sie wählen, um Ihre Patientenverfügung zu verfassen, bleibt Ihre alleinige Entscheidung. Um die Rechtkräftigkeit sicherzustellen, lassen Sie sich bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung bitte von Ihrem Arzt beraten.

  • Unterschreiben Sie die Patientenverfügung handschriftlich mit Ihrem Namen. Erst dann besteht Ihre Gültigkeit.
     
  • Sollten sich Ihre Wünsche geändert haben und Sie eine neue Patientenverfügung erstellen, vernichten Sie vorangegangene Dokumente. So vermeiden Sie Unklarheiten, welche Patientenverfügung aktuell ist.
     
  • Verwahren Sie Ihre Patientenverfügung an einem Ort, von dem Ihre Angehörigen, Betreuer oder Pfleger Kenntnis haben. Tragen Sie gegebenenfalls eine Karte mit diesen Informationen für Ärzte und medizinisches Personal bei sich. Hinterlegen Sie eine Kopie der Patientenverfügung bei Ihrem Hausarzt und den engsten Angehörigen.

Neben kostenlosen Vorlagen, die Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) herunterladen können, gibt es verschiedene kostenpflichtige Anbieter, die sich auf die Erstellung von Patientenverfügungen spezialisiert haben.    

Einwilligungsfähige Volljährige können im Voraus schriftlich ihren Patientenwillen festhalten. Bei Entscheidungsunfähigkeit sind Betreuer oder Bevollmächtigte an die schriftliche Verfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen.

Wichtig: Niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung zu verfassen. Zudem kann sie jederzeit zurückgezogen werden.

Existiert keine Patientenverfügung oder entsprechen die Festlegungen nicht der aktuellen Situation, entscheidet der Betreuer über die Behandlung, wobei er den mutmaßlichen Willen des Patienten berücksichtigen muss. Vorbereitet wird eine solche Entscheidung im Dialog mit dem behandelnden Arzt, möglichst unter Einbeziehung der Angehörigen oder anderer Vertrauenspersonen. Bestehen Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Patientenwillens zwischen Arzt und Betreuer, muss ein Vormundschaftsgericht die oft folgenschwere Entscheidung genehmigen.

Weitere Informationen

Ausführliche Infos und wertvolle Tipps, wie Sie diese erstellen, finden Sie beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJ).

  Infos des BMJ

Top