Würfelpyramide mit Symbolen aus dem Gesundheitswesen und einer Ärztin mit Stethoskop im Hintergrund

Digital & transparent – Die elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) vereinfacht die Prozesse im Gesundheitswesen sowohl für Patienten und Patientinnen als auch für das behandelnde Fachpersonal und medizinische Einrichtungen.

Die elektronische Patientenakte ist der zentrale digitale Speicherort für Gesundheitsdaten und trägt entscheidend zu einer besseren Patientenversorgung bei. Die technische Grundlage für die ePA schafft das Digitale-Versorgung-Gesetz, welches alle Leistungserbringer zur Ausstattung mit der notwendigen Infrastruktur verpflichtet.

  • In Ihrer ePA können Befunde, Arztberichte, Therapiemaßnahmen, Impf- und Mutterpass, eRezepte und Notfalldaten gespeichert werden. Diese stehen bei Bedarf schnell zur Verfügung und verhindern unnötige Doppeluntersuchungen. So wird ein flüssiger und geradliniger Behandlungsablauf erzielt.

Seit 2021 gibt es die ePA als freiwilliges Angebot. Seitdem wird sie fortlaufend um zusätzliche Funktionen erweitert. Seit 15. Januar 2025 gilt die "ePA für alle": Alle Krankenkassen legen für ihre gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte an. Die aktive Nutzung bleibt jedoch freiwillig.

Mehr Transparenz, mehr Selbstbestimmung

Auf alle Informationen, die in Ihrer ePA gespeichert werden, haben Sie jederzeit vollen Zugriff. Somit sind Sie über jede medizinische Leistung und alle Abrechnungen bestens informiert. Zudem können Sie einmal jährlich Ihre Abrechnungsdaten der IKK gesund plus über die ePA abrufen. 
Ihre Daten sind dabei stets sicher – überall und jederzeit. Alle Informationen werden nach modernsten Standards ausschließlich verschlüsselt in die ePA übertragen. Sie entscheiden, welche Angaben gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Alle Daten werden auf sicheren Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur ( TI ) gespeichert.

Die elektronische Patientenakte (ePA) leistet einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. "Papierkram" gehört der Vergangenheit an:

  • Alle Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken speichern Ihre Patientendaten digital in Ihrer persönlichen ePA.
    Dies ermöglicht medizinischem Fachpersonal, sich schnell über Ihren Gesundheitszustand auszutauschen. Im Notfall spart dies wertvolle Zeit. Ihre Daten sind dabei stets sicher – überall und jederzeit.
     
  • Auf sämtliche Dokumente haben Sie und Ihre mitversicherten Familienmitglieder jederzeit vollen Zugriff.
    Somit sind Sie über jede medizinische Leistung und alle Abrechnungen immer bestens informiert.
     
  • Sie behalten außerdem einen Überblick zu allen Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Medikationsplänen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein freiwilliges Angebot. Zum 15. Januar 2025 wurde für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA eingerichtet – es sei denn, Sie haben widersprochen und somit das Opt-Out-Verfahren genutzt. Ihre Entscheidung können Sie jederzeit ändern. Füllen Sie hierzu das jeweilige Formular aus und senden Sie es unterschrieben an Ihre IKK gesund plus zurück – gern als Upload in unserer Kunden-App oder per Post an:

IKK gesund plus
39092 Magdeburg 

Wenn Sie oder Ihre Familienversicherten die ePA nicht nutzen möchten, können Sie jederzeit Widerspruch einlegen.

 Widerspruch herunterladen

Sie haben widersprochen und möchten die ePA oder einzelne Anwendungsfälle jetzt einrichten lassen?

 Widerspruch widerrufen

Sie möchten den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) für Leistungserbringer sperren oder freigeben?

 Sperrung/Freigabe von Leistungserbringern

Sollten Sie die bisherige ePA bereits nutzen, können alle darin gespeicherten Daten seit dem 15. Januar 2025 einfach übertragen werden.

Die ePA-App führt Sie schrittweise und sicher durch den Prozess.

App im Store (iOS | Android)

Per Smartphone einfach klicken oder scannen und die ePA-App der IKK gesund plus finden.

Wichtige Informationen zur ePA

Die elektronische Patientenakte (ePA):
  www.gematik.de

Elektronische Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V
   Infos vom GKV-Spitzenverband

Nutzung der ePA

Für die Nutzung der ePA gelten die folgenden gesonderten Datenschutzhinweise und Nutzungsbedingungen.

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