
Pflegegeld
Die Betreuung pflegebedürftiger Personen ist für Angehörige und ehrenamtliche Betreuungsperson mit einem hohen persönlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Zur Sicherstellung der Pflege, zahlt die IKK gesund plus § 37 SGB XI ein Pflegegeld. Die Höhe dieses Pflegegeldes richtet sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Die Bundesregierung prüft alle drei Jahre, ob und in welchem Umfang das Pflegegeld erhöht werden muss.
Pflegebedürftige können das Pflegegeld auch mit Pflegesachleistungen kombinieren. Dadurch ist es möglich, sich bei einigen Pflegetätigkeiten beispielsweise von Pflegediensten entlasten zu lassen. Das Pflegegeld wird bei Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen und bei Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr zur Hälfte fortgezahlt.
Höhe des Pflegegeldes bis 31.12.2024
- Pflegegrad 2: bis zu 332 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: bis zu 573 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: bis zu 765 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: bis zu 947 Euro monatlich
Höhe des Pflegegeldes ab 01.01.2025
- Pflegegrad 2: bis zu 347 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: bis zu 599 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: bis zu 800 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: bis zu 990 Euro monatlich
Ihre Pflegeberatung
Ihre Fragen rund um das Thema Pflege beantworten wir Ihnen gern ausführlich.
Für den Erhalt eines Pflegegeldes können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse der IKK gesund plus stellen.