Widersprüche

Ein Mann nutzt einen runden Stempel

Unser wichtigstes Anliegen ist es, Sie rundum gut versorgt zu wissen. Dieses gewährleisten wir mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum. Die IKK gesund plus ist bei Ihren Entscheidungen jedoch an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Daher können wir nicht jedem Kundenwunsch entsprechen. Bei einer ablehnenden Entscheidung haben Versicherte und Arbeitgeber die Möglichkeit Widerspruch zu erheben. Dieser muss schriftlich erfolgen und innerhalb eines Monats nach Erhalt der ablehnenden Entscheidung bei der IKK gesund plus eingehen.

Im ersten Schritt prüft dann die IKK gesund plus die im Widerspruch angeführten Gründe. Sollte dennoch keine andere Entscheidung möglich sein, wird der Widerspruch einem der Widerspruchsausschüsse vorgelegt, die Sachverhalt und Rechtslage nochmals prüfen und einen Widerspruchsbescheid erlassen. Die Widerspruchsausschüsse sind mit je einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmervertreter aus dem Verwaltungsrat der IKK besetzt, die über den Widerspruch abschließend entscheiden. Um eine zeitnahe Entscheidung zu ermöglichen, hat die IKK gesund plus insgesamt fünf Widerspruchsausschüsse berufen. Die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse sind ehrenamtlich tätig.

Entspricht der Widerspruchsbescheid nicht dem erwarteten Ergebnis, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben.

FAQ zum Widerspruchverfahren

Erfahren Sie alles Wissenswerte zum Verfahren der Widersprüche. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

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Widerspruchsrücknahme

Sie möchten Ihren Widerspruch wieder zurücknehmen? Dann nutzen Sie einfach folgendes Formular.

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Widerspruchs- und Klageverfahren

Aus den Ergebnissen der sozialgerichtlichen Verfahren der letzten Jahre zeigt sich die Qualität der Entscheidungen der IKK gesund plus, da in der weit überwiegenden Zahl der Klageverfahren die Entscheidung der IKK gesund plus gerichtlich bestätigt wurde.

Widersprüche insgesamt: 2.344

den Widerspruchsausschüssen vorgelegte Widersprüche: 1.009

  • davon (Teil-)Abhilfen durch Widerspruchsausschüsse: 25
  • davon Abweisungen durch Widerspruchsausschüsse: 984
  • sozialgerichtliche Klagen daraus: 61

Widersprüche insgesamt: 2.148

den Widerspruchsausschüssen vorgelegte Widersprüche: 897

  • davon (Teil-)Abhilfen durch Widerspruchsausschüsse: 20
  • davon Abweisungen durch Widerspruchsausschüsse: 877
  • sozialgerichtliche Klagen daraus: 96