
Widersprüche
Unser wichtigstes Anliegen ist es, Sie rundum gut versorgt zu wissen. Dieses gewährleisten wir mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum. Die IKK gesund plus ist bei Ihren Entscheidungen jedoch an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Daher können wir nicht jedem Kundenwunsch entsprechen. Bei einer ablehnenden Entscheidung haben Versicherte und Arbeitgeber die Möglichkeit Widerspruch zu erheben. Dieser muss schriftlich erfolgen und innerhalb eines Monats nach Erhalt der ablehnenden Entscheidung bei der IKK gesund plus eingehen.
Im ersten Schritt prüft dann die IKK gesund plus die im Widerspruch angeführten Gründe. Sollte dennoch keine andere Entscheidung möglich sein, wird der Widerspruch einem der Widerspruchsausschüsse vorgelegt, die Sachverhalt und Rechtslage nochmals prüfen und einen Widerspruchsbescheid erlassen. Die Widerspruchsausschüsse sind mit je einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmervertreter aus dem Verwaltungsrat der IKK besetzt, die über den Widerspruch abschließend entscheiden. Um eine zeitnahe Entscheidung zu ermöglichen, hat die IKK gesund plus insgesamt fünf Widerspruchsausschüsse berufen. Die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse sind ehrenamtlich tätig.
Entspricht der Widerspruchsbescheid nicht dem erwarteten Ergebnis, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben.
Widerspruchs- und Klageverfahren 2022
Widersprüche insgesamt: 2.403
den Widerspruchsausschüssen vorgelegte Widersprüche: 874
- davon (Teil-)Abhilfen durch Widerspruchsausschüsse: 24
- davon Abweisungen durch Widerspruchsausschüsse: 850
- sozialgerichtliche Klagen daraus: 84
Widerspruchs- und Klageverfahren 2021
Widersprüche insgesamt: 3.219
vom Widerspruchsführer zurückgenommene Widersprüche: 350
Entscheidung zu Gunsten der Versicherten durch IKK: 1.416
den Widerspruchsausschüssen vorgelegte Widersprüche: 1.453
- davon (Teil-)Abhilfen durch Widerspruchsausschüsse: 69
- davon Abweisungen durch Widerspruchsausschüsse: 1.384
- sozialgerichtliche Klagen daraus: 118
Widerspruchs- und Klageverfahren 2020
Widersprüche insgesamt: 3.745
vom Widerspruchsführer zurückgenommene Widersprüche: 915
Entscheidung zu Gunsten der Versicherten durch IKK: 1.518
den Widerspruchsausschüssen vorgelegte Widersprüche: 1.312
- davon (Teil-)Abhilfen durch Widerspruchsausschüsse: 30
- davon Abweisungen durch Widerspruchsausschüsse: 1.282
- sozialgerichtliche Klagen daraus: 131
Widerspruchs- und Klageverfahren 2019
Widersprüche insgesamt: 3.984
vom Widerspruchsführer zurückgenommene Widersprüche: 1.027
Entscheidung zu Gunsten der Versicherten durch IKK: 1.554
den Widerspruchsausschüssen vorgelegte Widersprüche: 1.403
- davon (Teil-)Abhilfen durch Widerspruchsausschüsse: 12
- davon Abweisungen durch Widerspruchsausschüsse: 1.391
- sozialgerichtliche Klagen daraus: 174
Widerspruchs- und Klageverfahren 2018
Widersprüche insgesamt: 4.143
vom Widerspruchsführer zurückgenommene Widersprüche: 1.106
Entscheidung zu Gunsten der Versicherten durch IKK: 1.575
den Widerspruchsausschüssen vorgelegte Widersprüche: 1.462
- davon (Teil-)Abhilfen durch Widerspruchsausschüsse: 0
- davon Abweisungen durch Widerspruchsausschüsse: 1.462
- sozialgerichtliche Klagen daraus: 187
Widerspruchs- und Klageverfahren 2017
Widersprüche insgesamt: 3.797
vom Widerspruchsführer zurückgenommene Widersprüche: 1.182
Entscheidung zu Gunsten der Versicherten durch IKK: 1.483
den Widerspruchsausschüssen vorgelegte Widersprüche: 1.132
- davon (Teil-)Abhilfen durch Widerspruchsausschüsse: 6
- davon Abweisungen durch Widerspruchsausschüsse: 1.126
- sozialgerichtliche Klagen daraus: 167
Aus den Ergebnissen der sozialgerichtlichen Verfahren der letzten Jahre zeigt sich die Qualität der Entscheidungen der IKK gesund plus, da in der weit überwiegenden Zahl der Klageverfahren die Entscheidung der IKK gesund plus gerichtlich bestätigt wurde.