Mindestens haltbar bis - Was das Mindesthaltbarkeitsdatum verrät

Joghurt, Wurst und sogar Schokolade – fast alle abgepackten Lebensmittel haben ein aufgedrucktes Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD. Damit nehmen es manche Menschen sehr genau, andere stört es nicht, wenn der Frischkäse bereits seit einem Tag "abgelaufen" ist. Aber wie sehr sollte man sich an das Datum halten und kennen Sie dessen genaue Bedeutung? Bei uns lesen Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.

Viele Menschen meinen, beim Mindesthaltbarkeitsdatum handelt es sich um das Verfallsdatum und die Produkte seien ab diesem Tag nicht mehr genießbar. Das ist generell nicht richtig: Mit dem aufgedruckten Datum endet nur die Gewähr des Herstellers für bestimmte Eigenschaften eines Lebensmittels. Dies betrifft zum Beispiel den Geruch, den Geschmack, das Aussehen, die Konsistenz, den Nährwert oder den Vitamingehalt. Die Waren selbst dürfen auch nach Überschreiten der Mindesthaltbarkeit verkauft werden. Allerdings haftet dann der Verkäufer dafür, dass das Lebensmittel einwandfrei genießbar ist.
Leicht Verderbliches wie Hackfleisch, Geschnetzeltes, Bratwurst oder Fisch, muss hingegen ein Verbrauchsdatum haben. Dieses gibt an, bis zu welchem Tag die Waren verzehrt werden müssen. Daran sollten Sie sich Ihrer Gesundheit zuliebe auch halten, denn auf diesen Lebensmitteln verbreiten sich Keime und Bakterien besonders schnell.

Bei Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeit länger als drei Monate beträgt, reicht es aus, wenn nur Monat und Jahr als Datum angegeben sind. Bei Produkten, die mindestens 18 Monate haltbar sind, kann auch nur das Jahr angegeben werden (zum Beispiel: mindestens haltbar bis Ende 2015). Hier können Sie etwas großzügigere Ausnahmen machen, sollten aber auch auf die Konsistenz und das Aussehen der Speisen achten: So können Pulver für Soßen oder Ähnliches klumpen und Probleme bei der Verarbeitung bereiten.

Nicht erforderlich ist eine Kennzeichnung bei Lebensmitteln, die der Verbraucher schnell verzehrt oder bei denen er von sich aus erkennen kann, dass sie frisch sind. Das Gleiche gilt für reine Substanzen wie Zucker und Salz. Gar kein Datum brauchen daher laut Gesetz:

  • unbearbeitetes frisches Obst und Gemüse (ausgenommen Keime und Sprossen in Fertigpackungen),
  • Speiseeis in Portionspackungen,
  • Backwaren, die normalerweise innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden,
  • Speisesalz mit Ausnahme von jodiertem Salz,
  • Zucker in fester Form,
  • bestimmte Zuckerwaren,
  • Kaugummi,
  • Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als zehn Prozent,
  • Wein- und schaumweinähnliche Getränke sowie daraus hergestellte alkoholhaltige Getränke

Bei Überschreiten der Mindesthaltbarkeitsdauer können Sie die meisten Lebensmittel also ohne Misstrauen erst einmal probieren. Im Zweifel gilt: Sehen, riechen, schmecken. Sagen Ihnen diese drei Sinne, dass die Nahrung noch gut ist, können Sie wenig verkehrt machen. Genauer Hinzuschauen empfiehlt sich grundsätzlich. Durch falsche Lagerung oder Transport kann zum Beispiel die Kühlkette unterbrochen sein und Lebensmittel auch vor Erreichen der Mindesthaltbarkeit verderben. Dann haben Sie natürlich Anspruch auf Ersatz.

Nach dem Einkauf eines Lebensmittels sollten Sie es ebenfalls richtig lagern, damit es nicht vor der Zeit verfällt. Milchprodukte gehören ebenso wie Fleisch und Wurst in den Kühlschrank. Reis, Nudeln und Süßwaren sowie Instant-Produkte sollten trocken und kühl gelagert werden. Damit gewährleisten Sie am besten, dass sich das Produkt lange hält.

Die Preise für Lebensmittel gehen zunehmend in die Höhe. Gleichzeitig wird der Gedanke an den eigenen ökologischen Fußabdruck immer präsenter. Dies sind nur zwei von vielen guten Gründen, um der Lebensmittelverschwendung den Kampf anzusagen! 

Achten Sie deshalb darauf, Nahrungsmittel immer sinnvoll und ressourcenschonend einzusetzen. Was zuerst verfällt, sollten Sie auch zuerst verbrauchen. Ein Essensplan für die ganze Woche kann Ihnen helfen, organisierter mit den eingekauften Lebensmitteln umzugehen. Damit schmeißen Sie automatisch weniger Essen weg. 
Bevor Sie Nahrung entsorgen, nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht ist, beherzigen Sie unsere Tipps und probieren Sie dieses vorher. Vieles ist länger genießbar, als Sie vermuten! 

Und auch im Supermarkt gilt: Augen auf, denn hier gibt es häufig reduzierte Ware, welche das MHD in Kürze erreicht hat. Einige Läden bieten zudem Backwaren sowie Obst und Gemüse, welches bereits länger lagert, stark vergünstigt an. Geben Sie auch diesen Produkten eine Chance. Sie sparen nicht nur in der Haushaltskasse, sondern retten die Lebensmittel vor der Tonne.

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