Außerklinische Intensivpflege
Die außerklinische oder ambulante Intensivpflege bezeichnet die Versorgung von schwerkranken Menschen im Kinder- und Erwachsenenalter, bei denen es jeder Zeit zu lebensbedrohlichen Situationen kommen kann. Das trifft zum Beispiel auf Patientinnen und Patienten zu, die künstlich beatmet werden müssen. Betroffene können mit einer außerklinischen Intensivpflege außerhalb eines Krankenhauses im eigenen Zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer stationären Einrichtung leben. Die außerklinische Intensivpflege wird von Ärztinnen und Ärzten mit besonderer Qualifikation verordnet und von spezialisierten Pflegefachkräften erbracht. Sie zählt zur medizinischen Behandlungspflege und daher trägt die Krankenkasse die Kosten. Die Landesverbände der Krankenkassen schließen gemeinsam die Verträge mit den Anbietern von außerklinischer Intensivpflege ab.
Aktuelles
Sie erhalten Leistungen der so genannten Außerklinischen Intensivpflege? Folgendes Schreiben des Bundesministerium für Gesundheit gibt Ihnen Sicherheit bzgl. der unterbrechungsfreien Versorgung auch über den 1. Juli 2024 hinaus.