
Behandlungsfehler
Auch Ärzte machen Fehler – in Deutschland etwa 25.000 Mal im Jahr. Nicht immer können die Fehler bei medizinischen Behandlungen oder Operationen völlig ausgeschlossen werden. Für die Betroffenen ist es dann oft schwierig, den Behandlungsfehler nachzuweisen. Denn wer Ansprüche anmeldet, muss Tatsachen vorbringen, die diese begründen. Die IKK gesund plus unterstützt Sie bei der Beweisführung. Die Beratung erfolgt dabei auf der Grundlage von § 66 SGB V (Behandlungsfehler) und § 115 Abs. 3 SGB XI (Pflegefehler). Unsere Unterstützung ist für Sie kostenlos.
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Man spricht von einem Behandlungsfehler, wenn ein Arzt bei der Diagnose oder bei der Behandlung – beispielsweise einem medizinischen Eingriff – die notwendige Sorgfalt verletzt und dadurch seinem Patienten einen Schaden zugefügt hat. Beispiele klassischer Behandlungsfehler sind:
- Diagnosefehler
- fehlerhafte Medikation
- Zurückbleiben von Fremdkörpern bei Operationen
- Ausführung eines überflüssigen, medizinisch nicht erforderlichen Eingriffs
- unzureichende Aufklärung
- nicht fachgerechte Durchführung einer Behandlung
Schritt für Schritt zum Ziel
1. Sie geben uns Ihre Informationen.
Sie schildern uns den Sachverhalt und begründen Ihren Verdacht. Um die Situation besser beurteilen zu können, schicken wir Ihnen unseren Erhebungsbogen nach Hause. Hier werden Sie beispielsweise zum Behandlungsverlauf, zu den Behandlern und zu Ihrem eingetretenen Gesundheitsschaden befragt.
2. Wir fordern die Behandlungsunterlagen an.
Um Ihnen bei der Beschaffung aller medizinischen Unterlagen behilflich zu sein, benötigen wir von Ihnen die Erlaubnis, die erforderlichen medizinischen Unterlagen abzufordern. Wir kümmern uns dann um die Beschaffung der Unterlagen, d.h. wir schreiben die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser an und fordern die vollständigen Behandlungsunterlagen inklusive Röntgenbilder usw. ab. Danach sichten und sortieren wir diese für Sie.
3. Wir beauftragen eine medizinische Bewertung.
Auf Basis des Erhebungsbogens und der angeforderten Behandlungsunterlagen kann Sie die IKK gesund plus mit der Erstellung eines medizinischen Fachgutachtens durch den Medizinischen Dienst (MD) unterstützen. Dazu formulieren wir einzelfallbezogene Fragestellungen und geben das Gutachten für Sie beim MD in Auftrag.
4. Wir prüfen und bewerten das Gutachten.
Sobald uns das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) vorliegt, prüfen wir dieses auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit.
Bei Unstimmigkeiten klären wir diese direkt mit dem MD und fordern gegebenenfalls eine Nachbesserung an. Liegt uns das abschließende Gutachten vor, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wir stellen Ihnen das Gutachten kostenlos zur Verfügung.
5. Wir beraten Sie zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Bestätigt das Gutachten einen Behandlungsfehler, stehen Ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche zu. Die IKK gesund plus berät Sie gern zum weiteren Vorgehen, zur Rechtslage und zu Verjährungsfristen – denn Ihre Ansprüche müssen Sie spätestens nach drei Jahren geltend machen. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist nicht unbedingt der Gang zum Gericht erforderlich. Der überwiegende Teil streitiger Fälle wird außergerichtlich geregelt. Das MD-Gutachten stellt eine wichtige Grundlage bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche dar.
Unterstützung erhalten
Sie haben einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler? Wir beraten und unterstützen Sie gern. Schildern Sie uns im ersten Schritt kurz die Eckdaten zum Schadensereignis. Wir werden uns im Anschluss mit Ihnen zeitnah in Verbindung setzen.
Kontaktdaten
Team Behandlungsfehler
0391 2806-1517
0391 2806-1509
Postanschrift
IKK gesund plus
Stabstelle Recht und Compliance
Team Behandlungsfehler
39092 Magdeburg