Pflegekraft in blauer Arbeitskleidung erklärt einem Pflegebedürftigen die Anwendung einer App auf dem Smartphone

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – Digital in die Pflege der Zukunft

Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) können Versicherte der IKK gesund plus nun digitale Pflegeanwendungen (kurz: DiPA) nutzen und erhalten notwendige ergänzende Unterstützungsleistungen. 
Pflegebedürftige haben somit Anspruch auf Anwendungen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen – unabhängig davon, ob diese von den Pflegebedürftigen selbst oder in der Interaktion mit Angehörigen oder Pflegepersonen genutzt werden. Sie können sowohl software- als auch webbasiert sein und dienen dazu, den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern. Mögliche Themengebiete sind zum Beispiel die Sturzrisikoprävention oder auch personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz. Eine DiPA soll die Selbstständigkeit fördern, bestehende Fähigkeiten erhalten und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenwirken. 

Das Prüfverfahren beim BfArM ist als zügiger "Fast-Track" konzipiert. Das bedeutet, die Bewertungszeit für das BfArM beträgt drei Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen des Herstellers. Kern des Verfahrens sind die Prüfung der Herstellerangaben zu den geforderten Produkteigenschaften sowie die Prüfung eines durch den Hersteller beizubringenden Nachweises für den mit der DiPA realisierbaren pflegerischen Nutzen.

Ein pflegerischer Nutzen liegt vor, wenn durch die Verwendung der DiPA Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person gemindert werden oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegengewirkt wird.

Der Anspruch besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege. Er umfasst jedoch nur solche DiPA, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen nach § 78a SGB XI aufgenommen worden sind. Insofern dies erforderlich ist, können Sie bei der Nutzung einer DiPA vom BfArM anerkannte Unterstützungsleistungen durch einen zugelassenen, ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. 

Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten in Höhe des vereinbarten Vergütungsbetrages, maximal in Höhe von 50 Euro/Monat (2024) bzw. in Höhe von 53 Euro/Monat (2025). Dies umfasst die DiPA und die dazugehörige Unterstützungsleistung. Zur Kostenerstattung sind die Originalrechnung und ein Zahlungsnachweis vorzulegen – die Abrechnung der Unterstützungsleistung erfolgt direkt zwischen der IKK gesund plus und dem zugelassenen Pflegedienst. 

Entscheiden Sie sich für eine DiPA, deren Funktionen oder Anwendungsbereiche über die im Verzeichnis digitaler Pflegeanwendungen aufgenommenen Anwendungen hinausgehen oder deren Kosten die vereinbarten Vergütungsbeträge übersteigen, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten von Ihnen selbst zu tragen.

Weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Anwendungen stehen (beispielsweise Vertragsgebühren für Endgeräte und Internetzugänge) sind nicht erstattungsfähig.
 

Die Kostenübernahme für eine DiPA sowie in diesem Zusammenhang ergänzende Unterstützungsleistungen ist im Vorfeld bei der Pflegekasse vom Pflegebedürftigen zu beantragen. Der ambulante Pflegedienst für die Erbringung der ergänzenden Unterstützungsleistungen kann unter den zugelassenen Pflegediensten dabei frei gewählt werden. Nach Eingang des Antrags entscheidet die Pflegekasse der IKK gesund plus über die Versorgung mit einer DiPA sowie die ergänzenden Unterstützungsleistungen. 

Die erstmalige Bewilligung darf höchstens für einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgen. Innerhalb dieser Zeit hat die Pflegekasse zu überprüfen, ob die DiPA verwendet und das Versorgungsziel erreicht wird. Je nach Wunsch der pflegebedürftigen Person wird dafür eine telefonische oder schriftliche Befragung durchgeführt. Bei erfolgreichem Ausgang der Prüfung erteilt die Pflegekasse eine unbefristete Bewilligung. Ein erneuter Antrag ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Online-Verzeichnis

Beim BfArM finden Sie die derzeit erstattungsfähigen DiPA. Nutzen Sie dort einfach die Online-Suchfunktion.

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Weitere Informationen

Beim BfArM finden Sie Wissenswertes zur Anwendung der DiPA sowie relevante Dokumente und wichtige Hinweise.

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