
Der Implantatpass – Wichtiges Dokument für Ihre Gesundheit
Medizinprodukte wie Knie- oder Hüftprothesen, Herzschrittmacher und Defibrillatoren ermöglichen heute vielen Patienten ein Leben ohne größere Einschränkungen und können im Notfall sogar Leben retten.
Diese medizinischen Errungenschaften tragen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung bei. Dennoch kann von Medizinprodukten auch eine Gefährdung ausgehen, wenn diese fehlerhaft sind. Um solche Produkte schnell erkennen zu können, wurden besondere Pflichten bei der Verwendung von implantierten Medizinprodukten festgelegt.
So ist dem Patienten seit 2015 nach dem Einbringen bestimmter Geräte oder Implantate ein Implantatpass in Papierform auszuhändigen. Dieser muss für alle aktiven Implantate (d.h. mit einer eigenen Energiequelle ausgestattet, beispielsweise Herzschrittmacher), sowie für Herzklappen, bestimmte Gefäßprothesen und -stützen, Gelenkersatzimplantate für Hüfte oder Knie, Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen sowie Brustimplantate ausgestellt werden.
Im Pass stehen u.a. die Bezeichnung, die Seriennummer und der Hersteller des Medizinprodukts. Sollte es zu einer Gefährdungssituation kommen, so ist mittels Implantatpass eine eindeutige Identifizierung des verwendeten Produktes ohne Verzögerung möglich. Achten Sie also nach dem Eingriff darauf, dass Sie einen Implantatpass erhalten und bewahren Sie diesen griffbereit auf.
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie erfahren, dass ein bei Ihnen verwendetes Medizinprodukt aufgrund technischer Mängel ausgetauscht werden muss. Als Ihre Krankenkasse stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Wichtiger Hinweis
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie erfahren, dass ein bei Ihnen verwendetes Medizinprodukt aufgrund technischer Mängel ausgetauscht werden muss. Als Ihre Krankenkasse stehen wir Ihnen in einer unserer Geschäftsstellen beratend zur Seite.