Die Beitragssätze der IKK gesund plus

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt bei der IKK gesund plus 17,99 Prozent. Dieser setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 3,39 Prozent zusammen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt für das Jahr 2025 bei 2,5 Prozent. Der zu zahlende individuelle Zusatzbeitrag wird zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.
Wir gehen verantwortungsbewusst mit den Krankenversicherungsbeiträgen um. Wir vermeiden unnötige Kosten und müssen dennoch unseren kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhöhen. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Bruttoarbeitsentgelt errechnet. Dabei wird das Entgelt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Beiträge im Überblick
17,99 % Krankenversicherung
17,39 % Krankenversicherung ermäßigt*
18,6 % Rentenversicherung
2,6 % Arbeitslosenversicherung
Weitere Beiträge
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Der Arbeitgeberanteil beträgt stets 1,8 %.
- 4,20 % – Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben
- 3,60 % – 1 Kind oder Kinder über 25 Jahre
- 3,35 % – 2 Kinder bis zum 25. Lebensjahr
- 3,10 % – 3 Kinder bis zum 25. Lebensjahr
- 2,85 % – 4 Kinder bis zum 25. Lebensjahr
- 2,60 % – ab 5 Kinder bis zum 25. Lebensjahr
Beträgt das Arbeitsentgelt nicht mehr als 325 Euro, zahlt der Auszubildende keine Sozialversicherungsbeiträge. Diese trägt der Arbeitgeber.
- Krankenversicherung: 87,38 Euro/Monat + Zusatzbeitrag 28,98 Euro/Monat (3,39 %)
- Pflegeversicherung (1 Kind): 30,78 Euro/Monat
- Pflegeversicherung (2 Kinder): 28,64 Euro/Monat
- Pflegeversicherung (3 Kinder): 26,51 Euro/Monat
- Pflegeversicherung (4 Kinder): 24,37 Euro/Monat
- Pflegeversicherung (5 Kinder): 22,23 Euro/Monat
- Pflegeversicherung (kinderlos): 35,91 Euro/Monat
Bitte beachten Sie: Seit 01.07.2023 wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Um die Beitragsermäßigung in Anspruch nehmen zu können, sind von Selbstzahlern, die Kinder haben, entsprechende Nachweise über die Elterneigenschaft zu erbringen.
Wichtig: Wurde "BAföG" bewilligt, haben Sie zusätzlich Anspruch auf einen Zuschuss zum KVdS-Beitrag. Das heißt, mit 102 Euro zur Krankenversicherung und 35 Euro zur Pflegeversicherung werden die KVdS-Beiträge so fast vollständig übernommen. (Werte gelten ab 01.10.2024)
Vom Arbeitsentgelt oberhalb der Grenzen sind keine Beiträge zu zahlen.
Obergrenzen (monatlich):
- Kranken- und Pflegeversicherung: 5.512,50 Euro
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.050,00 Euro
* Der ermäßigte Beitragssatz gilt z.B. für Selbstständige, ohne Anspruch auf Krankengeld.