
Die Beitragssätze der IKK gesund plus
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt bei der IKK gesund plus 17,99 Prozent. Dieser setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 3,39 Prozent zusammen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt für das Jahr 2025 bei 2,5 Prozent.
Wir gehen verantwortungsbewusst mit den Krankenversicherungsbeiträgen um. Wir vermeiden unnötige Kosten und müssen dennoch unseren kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhöhen. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Bruttoarbeitsentgelt errechnet. Dabei wird das Entgelt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Krankenversicherung
17,99 % bei der IKK gesund plus (seit 01.01.2025)
Dieser Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (+ 3,39 % individueller Zusatzbeitrag)
- Arbeitnehmeranteil (inkl. Zusatzbeitrag von 1,695 %): 8,995 %
- Arbeitgeberanteil (inkl. Zusatzbeitrag von 1,695 %): 8,995 %
ermäßigter Beitragssatz*: 14,0 % (+ 3,39 % individueller Zusatzbeitrag)
- Arbeitnehmeranteil (inkl. Zusatzbeitrag von 1,695 %): 8,695 %
- Arbeitgeberanteil (inkl. Zusatzbeitrag von 1,695 %): 8,695 %
* Der ermäßigte Beitragssatz gilt z.B. für Selbstständige, ohne Anspruch auf Krankengeld.
Seit 2019 wird der zu zahlende individuelle Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. |
Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung: 3,60 % (4,20 % für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben)
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt.
3,60 % (1 Kind oder Kinder über 25 Jahre)
3,35 % (2 Kinder bis zum 25. Lebensjahr)
3,10 % (3 Kinder bis zum 25. Lebensjahr)
2,85 % (4 Kinder bis zum 25. Lebensjahr)
2,60 % (ab 5 Kinder bis zum 25. Lebensjahr)
Hinweis: Zum Nachweis der Kinder ist in einer Übergangszeit vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. In diesem Zeitraum ist es ausreichend, wenn Mitglieder ihre unter 25-jährigen berücksichtigungsfähigen Kinder der beitragsabführenden Stelle (z.B. Arbeitgeber) formlos mitteilen. Der Arbeitgeberanteil beträgt stets 1,8 %.
- Rentenversicherung: 18,6 %
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 %
Bemessungsgrenzen 2025
Vom Arbeitsentgelt oberhalb der Grenzen sind keine Beiträge zu zahlen.
Obergrenzen (monatlich):
- Kranken- und Pflegeversicherung: 5.512,50 Euro
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.050,00 Euro
Bemessungsgrenzen 2024
Vom Arbeitsentgelt oberhalb der Grenzen sind keine Beiträge zu zahlen.
Obergrenzen (monatlich):
- Kranken- und Pflegeversicherung: 5.175,00 Euro
- Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost): 7.450,00 Euro
- Renten- und Arbeitslosenversicherung (West): 7.550,00 Euro
Auszubildende
Beträgt das Arbeitsentgelt nicht mehr als 325 Euro, zahlt der Auszubildende keine Sozialversicherungsbeiträge. Diese trägt der Arbeitgeber.
Studenten und Praktikanten
seit 01.01.2025
Krankenversicherung: 87,38 Euro/Monat + Zusatzbeitrag 28,98 Euro/Monat (3,39 %)
- Pflegeversicherung (1 Kind): 30,78 Euro/Monat
- Pflegeversicherung (2 Kinder): 28,64 Euro/Monat
- Pflegeversicherung (3 Kinder): 26,51 Euro/Monat
- Pflegeversicherung (4 Kinder): 24,37 Euro/Monat
- Pflegeversicherung (5 Kinder): 22,23 Euro/Monat
- Pflegeversicherung (kinderlos): 35,91 Euro/Monat
Bitte beachten Sie: Seit dem 01.07.2023 wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Um die Beitragsermäßigung in Anspruch nehmen zu können, sind von Selbstzahlern, die Kinder haben, entsprechende Nachweise über die Elterneigenschaft zu erbringen.
Wichtig: Wurde "BAföG" bewilligt, haben Sie zusätzlich Anspruch auf einen Zuschuss zum KVdS-Beitrag. Das heißt, mit 102 Euro zur Krankenversicherung und 35 Euro zur Pflegeversicherung werden die KVdS-Beiträge so fast vollständig übernommen. (Werte gelten ab 01.10.2024)
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