
Digital & transparent – Die elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) vereinfacht die Prozesse im Gesundheitswesen sowohl für Patienten und Patientinnen als auch für das behandelnde Fachpersonal und medizinische Einrichtungen.

Mit der ePA geht die Digitalisierung im Gesundheitswesen einen wichtigen Schritt. Leistungserbringer wie Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken speichern alle relevanten Patientendaten zukünftig digital in der ePA ab. Diese moderne Form der Archivierung schafft einen klaren Überblick zur bisherigen Krankengeschichte und zu allen Behandlungsverläufen.
Das bedeutet für Sie: mehr Transparenz, mehr Selbstbestimmung und eine bessere Versorgung!
In Ihrer ePA können
- Befunde, Arztberichte, Therapiemaßnahmen,
- Impf- und Mutterpass,
- eRezepte und
- Notfalldaten
gespeichert werden. Diese stehen bei Bedarf schnell zur Verfügung und verhindern unnötige Doppeluntersuchungen. So wird ein flüssiger und geradliniger Behandlungsablauf erzielt. Die technische Grundlage für die ePA schafft das Digitale-Versorgung-Gesetz, welches alle Leistungserbringer zur Ausstattung mit der notwendigen Infrastruktur verpflichtet.
Seit 2021 gibt es die ePA als freiwilliges Angebot. Seitdem wird sie fortlaufend um zusätzliche Funktionen erweitert. Ab dem 15. Januar 2025 gilt die "ePA für alle": Alle Krankenkassen legen für ihre gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte an. Die aktive Nutzung bleibt jedoch freiwillig.
Mehr Transparenz, mehr Selbstbestimmung
Auf alle Informationen, die in Ihrer ePA gespeichert werden, haben Sie jederzeit vollen Zugriff. Somit sind Sie über jede medizinische Leistung und alle Abrechnungen bestens informiert. Zudem können Sie einmal jährlich Ihre Abrechnungsdaten der IKK gesund plus über die ePA abrufen.
Ihre Daten sind dabei stets sicher – überall und jederzeit. Alle Informationen werden nach modernsten Standards ausschließlich verschlüsselt in die ePA übertragen. Sie entscheiden, welche Angaben gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf.
Wichtige Informationen zur ePA
Die elektronische Patientenakte (ePA):
www.gematik.de
Elektronische Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V
Infos vom GKV-Spitzenverband
Nutzung der ePA
Für die Nutzung der ePA gelten die folgenden gesonderten Datenschutzhinweise und Nutzungsbedingungen.