Frau hält Medikamente in den Händen

Fragen und Antworten zu Arzneimitteln

Seit 1. Juli 2006 gibt es Arzneimittel, die von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind. Dies gilt für Präparate, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem so genannten Festbetrag liegt. Mit der Arzneimittelsuche können Sie über Hersteller und Namen des Mittels ganz einfach herausfinden, ob Ihr Medikament dazu gehört.

Ja, sowohl Ihr Arzt wie auch alle Apotheker haben Zugriff auf die Liste zuzahlungsfreier Arzneimittel. Sie können sich von beiden auch eingehend beraten lassen.

In Deutschland sind ca. 40.000 Arzneimittel zugelassen. Davon basieren viele auf dem gleichen oder einem vergleichbaren Wirkstoff. Sie wirken genau gleich oder sind qualitativ vergleichbar. Lediglich der Preis der Mittel weicht zum Teil erheblich voneinander ab. Die Ärzte sollen deshalb darauf achten, wirtschaftlich zu verordnen. Das heißt: Gibt es zwei oder mehrere Arzneimittel, die gleich wirken, sollen sie das preisgünstigste verordnen. Künftig kann Ihr Arzt diese Entscheidung leichter treffen. Deshalb kann es sein, dass er Ihnen ein anderes Medikament mit gleicher Wirkung verordnet, das preisgünstiger als Ihr bisheriges ist. Sie können aber ganz beruhigt sein: Es wirkt genauso gut und sicher wie Ihr vorheriges Medikament.

Um den Preissteigerungen im Arzneimittelbereich entgegen zu wirken, haben die Krankenkassen seit der Einführung des Wettbewerbsstärkungsgesetzes zusätzlich die Möglichkeit, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern zu schließen. Für die Apotheken bedeutet dies, wenn Sie ein Rezept einlösen möchten, muss der Apotheker überprüfen, ob es anstelle des verordneten Medikamentes ein alternativ günstigeres Arzneimittel gibt, mit dessen Hersteller wir einen Rabattvertrag geschlossen haben. Ist dies der Fall, erhalten Sie vom Apotheker das entsprechende Medikament. Dieses Arzneimittel enthält die gleichen Wirkstoffe wie das verordnete Medikament, ist genauso sicher und wirkt ebenso gut.

Medikamente mit gleichem Wirkstoff können unterschiedliche Hilfsstoffe enthalten, auf die Menschen unterschiedlich reagieren. Deshalb kann es in Einzelfällen zu Unverträglichkeiten bei bestimmten Arzneimitteln kommen. Sofern Ihr Arzt diese Unverträglichkeit bestätigt – dies sollte dann von ihm zusätzlich in der Patientenakte dokumentiert werden – kann er Ihnen ein anderes Alternativpräparat verordnen, mit dessen Hersteller ebenfalls ein Rabattvertrag geschlossen wurde. Falls es keine Alternativen gibt, ist auch die weitere Verordnung Ihres bisherigen Medikamentes möglich.

Wenn Sie ein Alternativpräparat nicht vertragen, kann Ihnen Ihr Arzt selbstverständlich auch ein teureres Medikament verschreiben. Ärzte sind dazu verpflichtet, die im Rahmen einer Therapie notwendigen und wirtschaftlichen Arzneimittel zu verordnen. Sie dürfen nur dann auf ein gleichwertiges, günstigeres Medikament umstellen, wenn dies den Therapieerfolg nicht beeinträchtigt. Allerdings ist Ihr Arzt verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Liegt der Preis des Arzneimittels über dem Festbetrag, müssen Sie die darüber hinausgehende Differenz selbst bezahlen. Das gilt auch für alle Personen, die sonst von Zuzahlungen befreit sind. Alle anderen müssen außerdem die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung leisten.

Festbeträge sind Höchstgrenzen bis zu denen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel übernehmen dürfen. In Deutschland sind viele Tausende von Arzneimitteln zugelassen. Zum Teil haben sie eine identische Zusammensetzung, sie wirken also genau gleich. Andere sind in ihrer Qualität vergleichbar. Weder für Sie als Patient, noch für die gesetzliche Krankenversicherung als solidarisch finanzierte Einrichtung, ist es vertretbar, mit teuren Arzneimitteln belastet zu werden, wenn gleichwertige günstigere verfügbar sind. Die Festbeträge orientieren sich am unteren Preisdrittel aller Produkte, die in einer Gruppe mit gleicher oder vergleichbarer Wirkung zusammengefasst sind. Ausgenommen von den Festbeträgen sind patentgeschützte Arzneimittel, die eine therapeutische Verbesserung darstellen.

Läuft das Patent für ein Medikament aus, können andere Pharmaunternehmen Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff produzieren und unter anderem Namen verkaufen. Solche Nachahmerprodukte oder Generika wirken in gleicher Weise wie das Originalpräparat. Sie sind qualitativ genauso hochwertig. Sie unterscheiden sich lediglich in so genannten Hilfsstoffen, in Form oder Farbe vom Ausgangsprodukt. Ebenso wie Neuentwicklungen müssen sie von der zuständigen Behörde für den Markt zugelassen werden. Sie sind in der Regel preisgünstiger als Originalpräparate.

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