Junge erklältete Frau benutzt Nasenspray

Rezeptfreie Arzneimittel

In der Regel müssen rezeptfreie Medikamente aus der Apotheke von den Versicherten selbst bezahlt werden. Nur in Ausnahmefällen werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Ein solcher liegt z.B. bei der Behandlung schwerer Erkrankungen vor, wenn das Medikament zur Therapie nötig ist.

Laut Gesetzgeber dürfen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten für rezeptfreie Medikamente - so genannte OTC-Produkte - nicht übernehmen. Es sei denn, das OTC-Mittel gehört bei einer schwerwiegenden Krankheit zum Therapiestandard. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Patienten und Krankenkassen hat dazu eine Liste mit Arzneimittel-Wirkstoffen erstellt, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden dürfen. Allerdings ist die Verordnung nur bei bestimmten Krankheitsbildern möglich, z.B. Acetylsalicylsäure (ASS) nach Herzinfarkt oder Schlaganfall und Iodid bei Schilddrüsenerkrankungen. Auch anthroposophische und homöopathische Arzneimittel können gegen die in der Übersicht genannten Erkrankungen verordnet werden, sofern sie als Therapiestandard gelten.

Lesen Sie weiter

Top