Gruppe mit Erwachsenen, bei der jeder einen großen, blauen Gymnastikball in der Hand hält

achtzehn plus: So können Sie Ihre Boni sammeln

"Vorsorge"

Im Programmteil "Vorsorge" finden Sie die in der Vergangenheit bewährten Vorsorgemaßnahmen Zahnvorsorge, Professionelle Zahnreinigung, CheckUp, Krebsvorsorge und Impfung. Sie können dabei jede Maßnahme nutzen. Wie bisher werden die in Anspruch genommenen Vorsorgemaßnahmen von den Ärzten und Ärztinnen auf den Bonusschecks bestätigt (Stempel und Unterschrift, ggf. Anhänge).  

Folgende Aktivitäten belohnen wir:

Bitte weisen Sie uns die im Bonusjahr durchgeführten Standard- oder Indikationsimpfungen gemäß der ständigen Impfkommission nach. Der Nachweis kann durch Stempel und Unterschrift Ihres Arztes oder alternativ durch eine Kopie der entsprechenden Einträge Ihres Impfausweises erfolgen.
Bitte beachten Sie: Alle derzeit als Standard- oder Indikationsimpfung eingeordneten Maßnahmen finden Sie im aktuellen Impfkalender der Ständigen Impfkommission.

* Bei mehreren Standard- bzw. Indikationsimpfungen laut STIKO in 2024 können Schecks mehrfach eingereicht werden.

Bitte weisen Sie uns Ihren Kontrollbesuch in diesem Bonusjahr durch Stempel und Unterschrift Ihres Zahnarztes bzw. Ihrer Zahnärztin nach.

Bitte weisen Sie Ihren Kontrollbesuch durch Stempel und Unterschrift Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin für das aktuelle Bonusjahr nach. Alle Versicherten zwischen einschließlich 18 und 34 Jahren haben einmalig Anspruch auf einen Gesundheits-Check-Up beim Arzt. Alle IKK-Versicherten ab 35 Jahren können diese Leistung alle drei Jahre und  Versicherte, die im IKK-Hausarztprogramm eingeschrieben sind, können diese Leistung alle 2 Jahre in Anspruch nehmen.

Bitte weisen Sie uns die Durchführung Ihrer Krebsvorsorgeuntersuchungen im aktuellen Bonusjahr durch Stempel und Unterschrift Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin nach.

IKK-versicherte Frauen ab 20 und IKK-versicherte Männer ab 45 haben ein Mal pro Jahr Anspruch auf eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Frauen suchen dazu ihren Frauenarzt auf, Männer gehen zum Allgemeinarzt, Internisten, Urologen oder Dermatologen. Frauen und Männer haben darüber hinaus jedes zweite Jahr Anspruch auf Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut ab dem Alter von 35 Jahren (Hautkrebsscreening) sowie des Rektums und des übrigen Dickdarms ab dem Alter von 50 Jahren (Darmkrebsfrüherkennung).

* Bei mehreren Vorsorgeuntersuchungen in 2024 können Schecks mehrfach eingereicht werden.

Bitte weisen Sie uns die Durchführung der professionellen Zahnreinigung in diesem Bonusjahr durch Stempel und Unterschrift Ihres Zahnarztes bzw. Ihrer Zahnärztin nach. Wir erkennen in dieser Rubrik auch die Prothesenreinigung an.

"Vital"

Im Programmteil "Vital" können individuelle Gesundheitsleistungen erbracht werden, von denen wir maximal zwei Aktivitäten pro Bonusjahr anerkennen. Hier finden Sie die Rubriken "Fitness- oder Sportstudio", "Sportverein, -abzeichen oder -veranstaltung", "Präventionskurse" (zu den Themen Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtprävention) und neu ab 2024 "Rückbildungsgymnastik“. Wie bisher können Sie sich in den Kategorien "Fitness- und Sportstudio" sowie "Sportverein" und "Rückbildungsgymnastik“ von den Leistungserbringern direkt auf dem Bonusscheck die Bestätigung eintragen lassen.

Für das Bonusprogramm "Achtzehn plus" haben wir bei den "Präventionskursen" einen Schritt in Richtung der Digitalisierung gemacht und bieten Ihnen IKK-eigene Online-Kurse an, die Sie zu Hause durchführen können. Dazu finden Sie auf den Bonusschecks jeweils QR-Codes, die Sie zu den gewünschten Online-Kursangeboten führen. Sie als Kursteilnehmer entscheiden dann selbständig, an welchem Kurs Sie teilnehmen möchten. Nach Abschluss des gesamten Online-Kurses wird Ihnen eine 15-stellige Bonus-ID angezeigt, die Sie dann auf dem entsprechenden Bonusscheck eintragen müssen. (Hinweis: Falls Sie an einem Gesundheitskurs bei einem zugelassenen externen Anbieter teilgenommen haben, können Sie wie bisher eine Kostenerstattung bei der IKK gesund plus beantragen).

Folgende Aktivitäten belohnen wir:

Sie trainieren regelmäßig in einem Sportverein und haben für das aktuelle Bonusjahr den Mitgliedsbeitrag entrichtet, im aktuellen Bonusjahr ein Sportabzeichen abgelegt oder an einer (durch einen im LSB organisierten Verein durchgeführten) Sportveranstaltung teilgenommen. Bitte weisen Sie uns dies durch Stempel und Unterschrift des Sportvereins nach.

Bitte weisen Sie uns die aktive Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Fitness- oder Sportstudio im aktuellen Bonusjahr durch Stempel und Unterschrift nach. Als qualitätsgesichert gelten Fitnessstudios neben vielen anderen Kriterien, wenn alle Aspekte des körperlichen Trainings ganzheitlich berücksichtigt werden. In diesen Studios besteht nicht nur die Möglichkeit, unter qualifiziertem Personal Kursangebote wahrzunehmen, sondern auch individuell und unabhängig im Herz-Kreislauf- oder Kräftigungsbereich aktiv zu werden.

Bitte weisen Sie uns die Teilnahme an einem von den Krankenkassen anerkannten Kurs zur Rückbildungsgymnastik im laufenden Bonusjahr durch Stempel und Unterschrift des Anbieters bzw. der Anbieterin nach.

Wir bieten Ihnen IKK-eigene Online-Kurse an, die Sie zu Hause durchführen können. Somit können alle Versicherten über das Internet aktiv an Präventionskursen teilnehmen. Dazu stehen auf den Bonusschecks jeweils QR-Codes zur Verfügung. Über die Nutzung der Fotofunktion Ihres Handys oder Tablets gelangen Sie auf eine Internetseite der IKK gesund plus, auf der die Kursangebote verzeichnet sind. Sie entscheiden dann selbstständig, an welchem Kurs Sie online teilnehmen möchten und starten bequem über Ihr Handy oder Tablet den Gesundheitskurs. Nach Abschluss des gesamten Online-Kurses wird Ihnen eine 15stellige Bonus-ID angezeigt, die Sie dann noch auf den Scheck eintragen müssen. (Hinweis: Versicherte, die an einem Gesundheitskurs bei einem zugelassenen externen Anbieter teilgenommen haben, können wie bisher eine Kostenerstattung bei der IKK gesund plus beantragen).

Hinweis: Laut Bundesmantelvertrag Ärzte (§ 36 Abs. 7 BMV-Ä) sind Bonushefte zur Bestätigung von gesundheitsbewusstem Verhalten der Versicherten kostenfrei abzustempeln, sofern sich die Bestätigung auf eine ärztliche Leistung im selben Quartal bezieht. Eine Übernahme oder Erstattung von eventuell entstandenen Gebühren oder weiteren Unkosten kann nicht erfolgen.

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