Arzt mit Stethoskop

Freie Arztwahl

Ihren behandelnden Arzt können Sie frei wählen. Einzige Voraussetzung: Der Mediziner muss ein Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen und somit auch der IKK gesund plus sein. Dies ist bei der Mehrheit der niedergelassenen Ärzte der Fall. Wenn Sie im Krankheitsfall einen Arzt aufsuchen, ist Ihnen diese Wahl freigestellt. Unabhängig davon, wer der Mediziner Ihres Vertrauens ist: Legen Sie in der Arztpraxis einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor. Die Behandlung wird auf diese Weise über die Kassenärztliche Vereinigung mit der IKK gesund plus abgerechnet.

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