Rettungsring am Schiff

Krankenversichert im Ausland

Im Urlaub sowie auf Reisen möchten Sie sich entspannen und neue Eindrücke genießen. Wird eine medizinische Behandlung notwendig, übersteigen die Kosten dafür schnell das eigene Budget. Für eine gewohnte Abrechnung wie zu Hause, bietet Ihnen die IKK gesund plus auch hier Versicherungsleistungen.

Solange Sie bei Ihrer Urlaubsreise in Deutschland unterwegs sind, gilt natürlich Ihre Krankenversicherungskarte. Wenn Sie eine Reise in Staaten, die der EU angehören oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Mazedonien, Montenegro, der Schweiz und im Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland) planen, sollten Sie jedoch nicht vergessen, die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitzunehmen.

Hinweis zum BREXIT: Bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland) kann weiterhin die EHIC als Versicherungsnachweis genutzt werden.

Für einige andere Staaten gelten so genannte Auslandskrankenscheine, die von der IKK gesund plus vor Antritt der Reise ausgestellt werden müssen. Dennoch können Ihnen bei einer Behandlung im Ausland nicht unerhebliche Differenzkosten verbleiben. Für Urlaubsländer, die nicht zu den zuvor genannten Staaten gehören, ist eine Erstattung von Behandlungskosten durch die IKK gesund plus nicht möglich. Weiterhin dürfen die gesetzlichen Krankenkassen wegen Krankheit notwendige Rücktransporte aus dem Ausland nicht übernehmen. Wir empfehlen daher dringend immer den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung (Auslandskrankenversicherung) und zwar unabhängig vom Urlaubsland.

Wenn Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie so schnell wie möglich Ihren Arbeitgeber darüber informieren, z.B. per Telefon oder Fax. Teilen Sie dem Arbeitgeber

  • den Beginn der Arbeitsunfähigkeit,
  • die voraussichtliche Dauer und
  • die Adresse Ihres Aufenthaltsortes

mit. Benachrichtigen Sie außerdem Ihre IKK gesund plus telefonisch über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer.

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