Eltern mit Kind sitzen auf einem Sofa

Elterngeld und Elternzeit

In den ersten Monaten nach der Geburt eines Kindes müssen sich Eltern nicht nur auf eine veränderte Lebenssituation einstellen. Der Wegfall eines vollen Gehaltes ist auch in finanzieller Hinsicht eine Umstellung. Für einen teilweisen Ausgleich sorgt das Elterngeld. Dieses gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren und zum Beispiel für einen Lebensmonat Basiselterngeld beantragen und für den nächsten Lebensmonat ElterngeldPlus. Wie lange Sie insgesamt Elterngeld bekommen, hängt unter anderem davon ab, für welche Varianten Sie sich entscheiden.

Eltern können bis zu 14 Monate nach der Geburt eines Kindes Basiselterngeld beziehen, um sich stärker der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Das Basiselterngeld soll das verringerte oder ganz wegfallende Einkommen auffangen. Dabei können beide Partner die Bezugsmonate frei untereinander aufteilen und das Basiselterngeld gleichzeitig oder abwechselnd beantragen. Allerdings muss jeder mind. 2 Monate und max. 12 Monate beantragen. Sie können das Basiselterngeld entweder am Stück beziehen oder den Elterngeld-Bezug unterbrechen und später fortsetzen oder sich abwechseln.

Alleinerziehende können generell 14 Monate Basiselterngeld beziehen.

Generell gilt es zudem zu beachten, dass Sie das Basiselterngeld nur in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen können. Danach sind nur noch ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus möglich.

ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange beziehen wie Basiselterngeld: Also, anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können Sie sich auch für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden. Bekommen können Sie das ElterngeldPlus demnach auch noch nach dem 14. Lebensmonat Ihres Kindes – maximal bis zum 32. Lebensmonat (maximales Alter des Kindes: 2 Jahre + 8 Monate). Ab dem
15. Lebensmonat darf es jedoch dann keine Unterbrechungen mehr geben.
Beachten Sie bitte: Wenn Sie als Mutter des Kindes Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen erhalten, können Sie in dieser Zeit kein ElterngeldPlus bekommen, sondern nur Basiselterngeld!

 

Sie möchten sich die familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen? Mit dem Partnerschaftsbonus können Sie zwei, drei oder vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten. Dieses Angebot können Sie auch nutzen, wenn Sie und der andere Elternteil Ihr Kind getrennt erziehen oder wenn Sie alleinerziehend sind. Der Partnerschaftsbonus kann generell auch noch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden – max. bis zum 32. Lebensmonat. Es gibt die folgenden Voraussetzungen zu beachten:

  • Beide Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus gleichzeitig.
  • Sie beantragen den Partnerschaftsbonus für mind. zwei und max. vier Lebensmonate. Diese Lebensmonate folgen direkt aufeinander.
  • Sie arbeiten in dieser Zeit beide Teilzeit, und zwar jeder mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche.

Wer bei der IKK gesund plus als Arbeitnehmer pflichtversichert ist und keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen erhält, bleibt auch während der Dauer der Elternzeit pflichtversichert. Der besondere Vorteil: Sie zahlen während der Elternzeit keine Beiträge zur Krankenversicherung. Freiwillige Mitglieder zahlen grundsätzlich weiterhin Beiträge, je nach dem aber nur den Mindestsatz.

Weitere Informationen

Ausführliche Infos zu den Voraussetzungen, zu den Kombinationsmöglichkeiten, zur Berechnung und zu weiteren Details bezüglich Elterngeld und Elternzeit finden Sie in der gleichnamigen Broschüre vom Bundesfamilienministerium

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