Akuter Hörsturz

Besondere ambulante Versorgung nach § 140a SGB V in Sachsen-Anhalt

Bei einem akuten Hörsturz handelt es sich um einen plötzlich einsetzenden Hörverlust, der in der Regel einseitig auftritt. In seltenen Fällen sind beide Ohren betroffen. Der Hörverlust kann sich in verschiedenen Frequenzbereichen – Hochton, Tiefton und Mittelton – und in unterschiedlichen Schweregraden darstellen, bis hin zur Taubheit. Zusätzlich können weitere Symptome auftreten, wie z.B.:

  • Ohrgeräusche (Tinnitus)
  • Druckgefühl im Ohr
  • Schwindel
  • Veränderung der Tonwahrnehmung
  • Geräuschüberempfindlichkeit
  • Empfindungsstörungen um die Ohrmuschel (z.B. pelziges Gefühl oder Taubheit)

Diese Symptome können zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität führen und alltägliche Aktivitäten wie Gespräche, das Hören von Musik oder das Wahrnehmen von Geräuschen im Alltag erschweren.

Der akute Hörsturz ein sehr ernstzunehmendes Ereignis, das einer fundierten medizinischen Betreuung bedarf. Unser besonderes Versorgungsangebot "Akuter Hörsturz" nach § 140a SGB V unterstützt Sie umfassend, um Ihre Lebensqualität zu verbessern und eventuelle Hörverluste zu minimieren. Wir haben Ihnen alle Informationen zur Teilnahme und zu den Versorgungsinhalten zusammengefasst und geben einen Überblick zu den Vorteilen für Sie als Versicherte der IKK gesund plus.

Die genaue Ursache für einen Hörsturz ist oft unklar. Es werden die folgenden verschiedenen Faktoren in Betracht gezogen:

  • Stress
  • Tumore an den Gleichgewichts- oder Hörnerven (z. B. Vestibularisschwannom)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Durchblutungsstörungen im Innenohr
  • vorangegangene Virusinfektionen und Mittelohrentzündungen
  • Erkrankungen der Halswirbelsäule
  • Lärm

Da die Ursachen vielfältig sind, ist eine individuelle Diagnostik durch einen HNO-Arzt bzw. eine HNO-Ärztin wichtig. Bei Verdacht auf einen akuten Hörsturz empfehlen wir dringend einen sehr zeitnahen Gang in eine HNO-Praxis. Nicht jeder Hörsturz erfordert jedoch eine sofortige Behandlung. Bei geringem Hörverlust kann in Absprache mit dem Arzt eine "Spontanremission" abgewartet werden. Treten jedoch weitere Symptome auf, sollte umgehend gehandelt werden, um mögliche Folgeschäden zu vermeiden.
 

Unsere besondere Versorgung "Akuter Hörsturz" wurde speziell für Versicherte der IKK gesund plus mit einem diagnostizierten, akuten Hörsturz entwickelt und bietet Ihnen verschiedene Vorteile:

  • Strukturierte Behandlung über 3 Monate: Die qualitativ hochwertige Versorgung erfolgt durch einen strukturierten Behandlungspfad.
     
  • Zeitnahe fachärztliche Versorgung: Sie erhalten eine schnelle und umfassende Betreuung durch Fachärzte, was entscheidend ist, um mögliche Folgeschäden zu minimieren.
     
  • Vermeidung stationärer Aufenthalte: Durch die frühzeitige Behandlung können mögliche Krankenhausaufenthalte vermieden werden und Sie können im gewohnten Wohnumfeld genesen.
    .
  • Umfassende Nachsorge: Neben der akuten Behandlung bieten wir eine strukturierte Nachsorge an, um die langfristige Genesung zu unterstützen.

Teilnahmeberechtigt sind Fachärzte und Fachärztinnen für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde in Sachsen-Anhalt, die ihre Teilnahme gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erklärt haben. 

Die Versorgung erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Monaten und umfasst:

  1. Indikationsstellung
    Zu Beginn erfolgt eine ausführliche Untersuchung durch den HNO-Arzt, einschließlich HNO-Status, Ohrmikroskopie, Hörprüfung, Vestibularisprüfung, Tympanometrie, Blutdruckmessung sowie einem kleinen Blutbild.
     
  2. Medikamentöse Therapie
    Abhängig vom Schweregrad und der Compliance wird eine 10-tägige medikamentöse Therapie eingeleitet. Diese kann entweder eine Kombination aus Infusionstherapie und oraler Therapie oder eine ausschließliche orale Therapie umfassen.
        Infusionstherapie: 1.-3. Tag
          orale Therapie in Tablettenform: 4.-10. Tag
        ausschließliche orale Therapie: 1.-10. Tag

    Die Arzneimittelkosten sind im Vertrag zu dieser besonderen Versorgung nicht enthalten. Die Verordnung der benötigten Arzneimiitel erfolgt wie gewohnt auf Kassenrezept, somit fällt für Sie lediglich eine Zuzahlung zwischen 5 Euro und 10 Euro an.
     
  3. Kontroll- und Abschlussuntersuchungen
    Am 10. Tag findet eine erneute audiologische Untersuchung (inkl. HNO-Status, Ohrmikroskopie, Hörprüfung) statt. Nach drei Monaten ist eine Abschlusskontrolle vorgesehen, bei der auch die Fortschritte dokumentiert werden.
     
  4. Anpassung weiterer Maßnahmen
    Abhängig von den Ergebnissen der Abschlussuntersuchung können ggf. weitere Maßnahmen empfohlen werden, um die Hörfähigkeit langfristig zu stabilisieren oder zu verbessern.

Ihre Teilnahme

  • Liegt bei Ihnen ein akuter oder idiopathischer Hörsturz vor?
  • Ihr Wohnsitz liegt in Sachsen-Anhalt?
  • Ihre Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und beginnt mit der Unterzeichnung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Diese können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen. 

Unterstützung bei der Arztsuche

Sie möchten an dieser Besonderen Versorgung teilnehmen? Sprechen Sie uns an. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in unseren Geschäftsstellen sind Ihnen gern bei der Suche nach teilnehmenden Leistungserbringern behilflich.

IKK vor Ort

Top