Krankenschein auf einem Arzt-Schreibtisch

Krankengeld

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder nach einem Unfall arbeitsunfähig werden, Sie also vom Arzt krankgeschrieben wurden, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt in voller Höhe weiterzahlen. Diese so genannte Entgeltfortzahlung ist jedoch auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt. Und danach? Wenn Sie länger krank sind oder aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, zahlt Ihnen die IKK gesund plus Krankengeld. Und zwar für insgesamt bis zu 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Erkrankung.

Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Generell gilt jedoch ein Höchstbetrag. Vom Krankengeld sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.

Wie beantragen Sie Krankengeld?

Ist der Zeitraum von sechs Wochen für die Entgeltfortzahlung abgelaufen, sendet Ihnen die IKK gesund plus automatisch die für die Beantragung des Krankengeldes notwendigen Unterlagen zu. Sie erhalten einen Antrag auf Krankengeld mit Hinweisen zur Beachtung. Der Antrag auf Krankengeld muss durch Sie ausgefüllt und unterschrieben bei der IKK gesund plus eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Fortsetzung der Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt attestiert werden muss. Sonst droht der Verlust des Krankengeldes und in bestimmten Fällen auch der Mitgliedschaft.

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