Impfspritze auf einem Impfausweis

Tetanus: Impfschutz im Auge behalten

Ein kleiner Schnitt, Riss oder eine Bissverletzung - durch Wunden kann es zu einer Tetanus-Infektion kommen. Um sich gegen den Erreger des Wundstarrkrampfes zu schützen, sollten Sie regelmäßig Ihre Schutzimpfung auffrischen.

Besonders im Frühling und Sommer hat der Tetanuserreger Hochkonjunktur: Im Garten werden jetzt Knollen ausgegraben, Sträucher und Bäume beschnitten oder neues Grün gepflanzt. Der Hobbygärtner sollte daher unbedingt einen Blick in seinen Impfpass werfen und prüfen, ob der Schutz gegen Wundstarrkrampf aufgefrischt werden muss. Der Tetanuserreger – das Bakterium Clostridium tetani – kommt zum Beispiel im Erdreich und Staub vor. Aber auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens besteht die Gefahr der Infektion: Tierbisse oder verschmutzte Fremdkörper können dazu führen, dass der Erreger in den Körper gelangt. Der von den Bakterien gebildete Giftstoff bewirkt zunächst Unruhe, Zittern, Schwitzen oder Kopfschmerzen. Danach treten Störungen beim Kauen und Schlucken auf. Im weiteren Verlauf kommt es zur krampfartigen Muskelstarre des gesamten Körpers. Absolut lebensgefährlich sind die Krämpfe der Atemmuskulatur, da der Tod durch Ersticken droht.

Der beste Schutz ist die Impfung

Um sich vor dem gefährlichen und unbehandelt tödlich verlaufenden Wundstarrkrampf zu schützen, ist die Tetanus-Impfung dringend anzuraten. Nach den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) sollen die Grundimmunisierung im ersten Lebensjahr und eine erste Auffrischung im Alter von fünf bis sechs Jahren erfolgen. Wer einmal eine vollständige Grundimmunisierung erhalten hat, benötigt anschließend nur alle zehn Jahre eine Auffrischung.

Nun behalten viele Erwachsene das leider nicht im Auge. Allerdings: Liegt die letzte Impfung schon mehr als zehn Jahre zurück, reicht dennoch eine einzige Impfung aus. Selbst nach einer Verletzung und möglichen Ansteckung kann noch geimpft werden, wobei in Abhängigkeit von der verstrichenen Zeit ggf. Abstriche bei der Wirksamkeit in Kauf genommen werden müssen. Die Kosten für die seitens der STIKO empfohlenen und in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gelisteten Impfungen übernehmen wir für Sie bzw. Ihre Kinder.

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