Kinderärztin untersucht ein Kind

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Wie gesund und vital ein Kind wird, entscheidet sich in den ersten Lebensjahren. Je früher eine Störung oder Erkrankung erkannt wird, desto besser sind die Therapiemöglichkeiten und desto größer ist die Chance, Spätfolgen zu vermeiden. Deshalb bietet die IKK gesund plus ein umfassendes Vorsorgepaket für Kinder und Jugendliche. In den Vorsorgeuntersuchungen überprüft der Kinderarzt, ob sich Ihr Kind altersgemäß entwickelt. Zu diesen Terminen erhält es auch alle notwendigen Impfungen. Eltern erhalten vor einem fälligen Termin eine Karte als Erinnerung für die entsprechende Vorsorgeuntersuchung! Unser bewährtes und sehr gut angenommenes Angebot an Vorsorgeuntersuchungen von der U1 bis zur J1 wird in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Bremen/Bremerhaven zusätzlich um drei weitere exklusive und kostenfreie Untersuchungen, die U10, U11 und J2, ergänzt. Außerdem haben bei der IKK gesund plus versicherte Kinder Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Zahnkrankheiten.

Fragen Sie beim nächsten Besuch Ihren Kinderarzt, ob er die Untersuchungen anbietet und vereinbaren Sie einen Termin. Die Vorlage der IKK-Gesundheitskarte genügt, um die Untersuchung durchführen zu lassen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie.

Sollte Ihr Arzt nicht teilnehmen oder Sie in einem anderen Bundesland wohnen, erstatten wir Ihnen hierfür die Kosten in 2024 bis zu einer Höhe von max. 53,50 Euro und in 2025 bis max. 57,00 Euro. Maßgeblich ist dabei jeweils der Zeitpunkt der Untersuchung.

Die Untersuchung U1 und ein Mukoviszidose-Screening finden direkt nach der Geburt des Kindes statt. Es wird vom Arzt oder von der Hebamme folgendes untersucht:

  • Gewicht und Größe des Kindes
  • alle lebenswichtigen Körperfunktionen, wie z.B. Atmung und Reflexe
  • erkennbare Fehlbildungen

Um kritische angeborene Herzfehler besser entdecken und frühzeitiger behandeln zu können, besteht zudem Anspruch auf eine sog. Pulsoxymetrie am 2. Lebenstag (nach der 24. bis zur 48. Lebensstunde, spätestens aber mit der U2).

Die U2-Untersuchung erfolgt zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag. Der gesamte Körper, also u.a. die Organe, die Sinnesorgane und das Skelettsystem werden erstmals von Ihrem Kinderarzt gründlich untersucht. Wie schon bei der U1-Untersuchung wird das Baby wieder gewogen und gemessen. Außerdem gibt Ihnen Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin u.a. Tipps zum Stillen, zur Vermeidung von Allergien, zur Unfallverhütung und zum Umgang mit Medien. Darüber hinaus wird auf die Interaktion zwischen Eltern und Kind geachtet und eine Sozialanamnese zur Familiensituation durchgeführt.

Bei der U3-Untersuchung, die in der vierten bis fünften Lebenswoche erfolgt, werden alle Organe, die körperliche Entwicklung, der Ernährungszustand und das Gewicht des Kindes gründlich untersucht. Zudem findet ein Hör- und Sehtest statt und die Hüftgelenke werden auf mögliche Fehlstellungen hin untersucht. Außerdem gibt Ihnen Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin u.a. Tipps zum Stillen, zur Vermeidung von Allergien, zur Unfallverhütung und zum Umgang mit Medien. Darüber hinaus wird auf die Interaktion zwischen Eltern und Kind geachtet und eine Sozialanamnese zur Familiensituation durchgeführt.

Die vierte Früherkennungsuntersuchung findet im dritten bis vierten Lebensmonat statt. Zu Beginn des dritten Lebensmonats soll der erste Impftermin erfolgen. Ihr Kind wird hier gegen Diptherie, Tetanus, Haemophilus Influenzae (Hib), Hepatitis B, Kinderlähmung, Keuchhusten, und Pneumokokken geimpft. Zudem werden die geistige und körperliche Entwicklung sowie das Bewegungsverhalten untersucht, es erfolgt ein Hör- und Sehtest und es werden Fragen zur Ernährung und Verdauung geklärt.
Außerdem gibt Ihnen Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin auch bei dieser Untersuchung u.a. Tipps zum Stillen, zur Vermeidung von Allergien, zur Unfallverhütung und zum Umgang mit Medien. Darüber hinaus wird auf die Interaktion zwischen Eltern und Kind geachtet und eine Sozialanamnese zur Familiensituation durchgeführt.

Die U5-Untersuchung sollten Sie im sechsten bis siebenten Lebensmonat wahrnehmen. Es werden nun insbesondere die Beweglichkeit, die Körperbeherrschung sowie das Sehvermögen Ihres Kindes untersucht. Zudem werden weitere Fragen zur Ernährung besprochen und es erfolgen wiederum Impfungen. Wenn Auffälligkeiten des Kiefers und Gebisses vorliegen, wird ggf. an den Zahnarzt verwiesen.
Außerdem gibt Ihnen Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin u.a. weitere Tipps zur Vermeidung von Allergien, zur Unfallverhütung und zum Umgang mit Medien. Darüber hinaus wird weiter auf die Interaktion zwischen Eltern und Kind geachtet und eine Sozialanamnese zur Familiensituation durchgeführt.

Die sechste Früherkennungsuntersuchung sollte zwischen dem zehnten bis zwölften Lebensmonat erfolgen. Es wird der allgemeine Gesundheitszustand sowie das Hör- und Sehvermögen untersucht. Zudem erfolgen weitere Impfungen, so dass die Grundimmunisierung abgeschlossen ist. Außerdem erhält Ihr Kind die erste Impfung gegen Masern, Röteln, Mumps und Windpocken. Diese Impfungen benötigen jedoch eine Wiederholungsimpfung.
Wenn Auffälligkeiten des Kiefers und Gebisses vorliegen, wird ggf. an den Zahnarzt verwiesen.
Außerdem gibt Ihnen Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin u.a. weitere Tipps zur Vermeidung von Allergien, zur Unfallverhütung und zum Umgang mit Medien. Darüber hinaus wird weiter auf die Interaktion zwischen Eltern und Kind geachtet und eine Sozialanamnese zur Familiensituation durchgeführt.

Die U7-Untersuchung sollte zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat erfolgen. Die körperliche und geistige Entwicklung, das Hör- und Sehvermögen sowie das Vermögen zu sprechen und zu verstehen werden hier untersucht. Außerdem werden Hinweise nach Allergien gesucht. Wenn Auffälligkeiten des Kiefers und Gebisses vorliegen, wird ggf. an den Zahnarzt verwiesen. Außerdem gibt Ihnen Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin u.a. weitere Tipps zur Unfallverhütung und zum Umgang mit Medien. Darüber hinaus wird weiter auf die Interaktion zwischen Eltern und Kind geachtet und eine Sozialanamnese zur Familiensituation durchgeführt.

Die Vorsorgeuntersuchung U7a erfolgt zwischen dem 34. und 36. Monat und soll sicherstellen, dass Kinder nach der Geburt mindestens jährlich dem Arzt vorgestellt werden können. Die U7a hilft, möglichst frühzeitig Sehstörungen oder deren Risikofaktoren zu erkennen. Wenn Auffälligkeiten des Kiefers und Gebisses vorliegen, wird ggf. an den Zahnarzt verwiesen. Außerdem gibt Ihnen Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin u.a. weitere Tipps zur Vermeidung von Allergien, zur Unfallverhütung und zum Umgang mit Medien. Darüber hinaus wird weiter auf die Interaktion zwischen Eltern und Kind geachtet und eine Sozialanamnese zur Familiensituation durchgeführt.

Die achte Früherkennungsuntersuchung sollten Sie zwischen dem 46. bis 48. Lebensmonat wahrnehmen. Es werden erneut die geistige und körperliche Entwicklung sowie die Beweglichkeit und Geschicklichkeit Ihres Kindes gründlich untersucht. Außerdem stehen Test zu Seh-, Hör- und Sprechvermögen an und der Kinderarzt oder die Kinderärztin sieht sich die Zähne und den Kiefer an. Wenn dort Auffälligkeiten vorliegen, wird ggf. an den Zahnarzt verwiesen.
Außerdem gibt Ihnen Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin u.a. weitere Tipps zur Vermeidung von Allergien, zur Unfallverhütung und zum Umgang mit Medien. Darüber hinaus wird weiter auf die Interaktion zwischen Eltern und Kind geachtet und eine Sozialanamnese zur Familiensituation durchgeführt. Seit dem 01.09.2016 wird zusätzlich ein spezielles Hörscreening, das so genannte Audiometry-Screening, durchgeführt.

Vor Schuleintritt, also zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat, werden bei der neunten Vorsorgeuntersuchung alle Organe und die Körperhaltung Ihres Kindes untersucht. Zudem wird der Blutdruck gemessen. Weitere Themen sind: Hör- und Sehvermögen, Sprachentwicklung, Geschicklichkeit und soziales Verhalten. Stehen Auffrischungsimpfungen an, werden auch diese jetzt durchgeführt.
Wenn Auffälligkeiten des Kiefers und Gebisses vorliegen, wird ggf. an den Zahnarzt verwiesen.
Außerdem gibt Ihnen Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin u.a. weitere Tipps zur Vermeidung von Allergien, zur Unfallverhütung und zum Umgang mit Medien. Darüber hinaus wird weiter auf die Interaktion zwischen Eltern und Kind geachtet und eine Sozialanamnese zur Familiensituation durchgeführt.

Ziel der Vorsorgenuntersuchung U10 (im Alter von 7 bis 8 Jahren) ist es, die Entwicklung von Kindern früh und nachhaltig zu fördern. Der Kinderarzt kontrolliert die Fein- und Grobmotorik. Zusätzlich werden die Hör-, Seh-, und Sprachfähigkeiten überprüft. Etwaige Verhaltensstörungen oder Lernschwächen sollen erkannt und frühzeitig behandelt werden.

Diese Untersuchung soll im Alter von 9 bis 10 Jahren erfolgen. Mit ihr soll die schulische und soziale Entwicklung des Kindes beleuchtet werden. Des Weiteren wird über das Verhalten in Bezug auf Ernährung und Bewegung sowie den Umgang mit Stress, Suchtmitteln und Medien aufgeklärt. Der Arzt sieht sich außerdem die Entwicklung von Kiefer und Zähnen an. Sollten Auffälligkeiten in der Haltung des Kindes oder der Stellung/Bewegung der Beine auftreten, können versicherte Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren zusätzlich eine Früherkennungsuntersuchung bei einem Facharzt für Orthopädie in Sachsen-Anhalt in Anspruch nehmen. Neben einer Untersuchung der Wirbelsäule und der unteren Extremitäten beinhaltet diese eine Aufklärung über Folgen von Übergewicht und Sportarten, die das Skelett stark belasten.

Die Jugendgesundheituntersuchung sollte zwischen zwölf und 14 Jahren wahrgenommen werden. Der oder die Jugendliche wird grundlich von Kopf bis Fuß untersucht. Außerdem wird der Impfstatus und die allgemeine Entwicklung überprüft.

Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren können die J2 - Jugenduntersuchung bei ihrem Kinder- und Jugendarzt durchführen lassen. Der Arzt spricht mit den Jugendlichen über ihr soziales Umfeld, berät sie in Fragen zur Berufswahl und untersucht sie u.a. auf eventuelle Pubertäts-, Sexual- und Haltungsstörungen. Dieses Gespräch können die Jugendlichen mit oder ohne ihre Eltern wahrnehmen. Für versicherte Jugendliche der IKK gesund plus aus Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen ist diese Vorsorgeuntersuchung per elektronischer Gesundheitskarte kostenfrei, in den anderen Bundesländern erstatten wir die Kosten in 2024 bis max 53,50 Euro und in 2025 bis max. 57,00 Euro..

Top