Zahnarzt und Zahnarzthelferin schauen in die Kamera

Zahnärztliche Behandlung

Zum Erhalt Ihrer Zahngesundheit ist eine regelmäßige Kontrolluntersuchung notwendig. Doch auch bei Zahnschmerzen sollten Sie einen Arzt aufsuchen, um der Ursache auf den Grund zu gehen. Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten für die Behandlung. Zur zahnärztlichen Behandlung zählen Zahnfüllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen und selbstverständlich die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Legen Sie einfach beim Zahnarzt Ihre Gesundheitskarte vor. Lediglich bei den Kosten für Zahnersatz ist eine Selbstbeteiligung der Versicherten gesetzlich vorgeschrieben.

Die IKK gesund plus bietet Ihnen pro Jahr bis zu zwei Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt. Nutzen Sie diese Möglichkeit, auch wenn Sie keine Beschwerden haben. Nur so kann der Zahnarzt eventuelle Zahn- oder Zahnfleischschäden im Frühstadium erkennen. Je früher Zahnerkrankungen erkannt und behandelt werden, desto länger ist die Lebensdauer Ihrer Zähne.

Kleinkinder im Alter von sechs bis 33 Monaten haben ab dem 01.07.2019 Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen pro Jahr. Der Abstand zwischen zwei Untersuchungen sollte hierbei mindestens vier Monate betragen. Der Zahnarzt klärt u.a. die Eltern über die Ursachen von Erkrankungen im Mund auf und gibt Empfehlungen für geeignete Fluoridierungsmittel. Die IKK gesund plus übernimmt zweimal je Kalenderhalbjahr die Kosten für das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung.

Sind schon die Milchzähne stark durch Karies angegriffen, sind auch die nachwachsenden Zähne gefährdet. Deshalb bietet die IKK gesund plus für Drei- bis Sechsjährige besondere Vorsorgeleistungen: Der Zahnarzt untersucht bis zu drei Mal jährlich die Mundhöhle, schätzt das jeweilige Karies-Risiko ein und berät die Eltern über Mundhygiene und zahngesunde Ernährung. Zum Schutz vor Karies werden bei Versicherten im Alter von 6 bis 17 Jahren die großen Backenzähne (Molaren) versiegelt, und der Zahnschmelz kann bei hohem Kariesrisiko durch Fluoridierung gehärtet werden. Zusätzlich werden für Versicherte der IKK gesund plus ab dem 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr die Kosten für die vorsorgliche Zahnfurchen-Versiegelung der acht besonders kariesgefährdeten Prämolaren (Vormahlzähne) im bleibenden Gebiss getragen. Erstattet werden bei der zusätzlichen Versiegelung 70 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch maximal 80 Euro pro Jahr. Zur Erstattung benötigen wir die Rechnung. 

Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren können zwei Mal im Jahr auf Kosten der IKK gesund plus Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen.

Falls bei Ihrem Kind darüber hinaus ein Besuch beim Zahnarzt erforderlich wird, können Sie selbstverständlich jederzeit einen Zahnarzt auf Kosten der IKK gesund plus aufsuchen.

Wenn Sie Ihre Zähne gut pflegen und regelmäßig vom Zahnarzt kontrollieren lassen, erhöht sich im Falle des Zahnersatzes der Zuschuss, mit dem sich die IKK gesund plus an den Kosten beteiligt. Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Zahnersatz-Versorgung regelmäßig zur Vorsorge gegangen sind, erhöht sich Ihr Festzuschuss auf 70 Prozent. Waren Sie in den letzten zehn Jahren regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt, klettert der Festzuschuss sogar auf 75 Prozent. Bei Ihrem Zahnarzt erhalten Sie ein Bonusheft, in dem alle Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden, die Sie in Anspruch genommen haben. Bewahren Sie das Bonusheft deshalb bitte gut auf.

Regelmäßige Vorsorge bedeutet: Erwachsene gehen mindestens einmal jährlich zum Zahnarzt, Kinder ab dem 12. Lebensjahr und Jugendliche bis 18 Jahre einmal halbjährlich.

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