Geldscheine in Händen

Fragen und Antworten zu Zuzahlungen

Mit der Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber die Zuzahlungen für viele Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt. So müssen die Versicherten z.B. für Arztbesuche, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren), häusliche Krankenpflege, Fahrkosten und Haushaltshilfe einen Eigenanteil übernehmen. Die Summe der Zuzahlungen soll aber den Einzelnen finanziell nicht überfordern, daher wurde eine Belastungsgrenze eingeführt. Sind die geleisteten Zuzahlungen höher als die Belastungsgrenze, können Sie sich den übersteigenden Betrag erstatten lassen. Für den Rest des Kalenderjahres ist man dann von den Zuzahlungen befreit.

Für die verschiedenen Leistungen wurden von den gesetzlichen Krankenkassen folgende Zuzahlungen festgelegt:

  • Verordnete Arznei- und Verbandmittel: 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, auf keinen Fall mehr als die Kosten des Mittels
  • Fahrkosten zur stationären Behandlung (z.B. Rettungsfahrten ins Krankenhaus): 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt
  • Häusliche Krankenpflege: 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage pro Jahr und 10 Euro je Rezept
  • Haushaltshilfe: 10 Prozent der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 höchstens 10 Euro
  • Heilmittel (z.B. Krankengymnastik): 10 Prozent der Behandlungskosten und 10 Euro je Rezept
  • Hilfsmittel (z.B. Einlagen): 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel (Ausnahme: zum Verbrauch genutzte Hilfsmittel wie Inkontinenzwindeln. Hier beträgt die Zuzahlung 10 Prozent pro Verbrauchseinheit - höchstens 10 Euro pro Monat je Indikation)
  • Krankenhausaufenthalt: täglich 10 Euro für maximal 28 Tage im Kalenderjahr
  • Stationäre Vorsorge und Rehabilitation (Kur): täglich 10 Euro, im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der Praxisgebühr sowie von allen anderen Zuzahlungen – außer von den Zuzahlungen zu Fahrkosten - befreit. Weiterhin gibt es die Möglichkeit zur Befreiung von Zuzahlungen, wenn die Zuzahlungen innerhalb eines Jahres zwei Prozent des Familienbruttoeinkommens bzw. bei chronisch Kranken ein Prozent des Familieneinkommens übersteigen. Zum Nachweis sammeln Sie bitte alle Zuzahlungsbelege und reichen Sie diese bei Ihrer IKK gesund plus ein.

Seit Januar 2004 müssen Sie bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 10 Prozent des Verkaufspreises dazuzahlen. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Medikament, jedoch nicht mehr, als die Kosten des Medikamentes.

Beispiel: Kostet ein Medikament 65 Euro, beträgt Ihre Zuzahlung 10 Prozent also 6,50 Euro. Für ein Medikament, das 10 Euro kostet, zahlen Sie 5 Euro dazu, für ein Medikament für 150 Euro zahlen Sie 10 Euro zu. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Rezeptfreie Medikamente werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nur noch in Ausnahmefällen übernommen. In diesen Fällen gelten die allgemeinen Zuzahlungen für Medikamente.

Sollten Sie regelmäßig Medikamente nehmen müssen und/oder chronisch krank sein, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Befreiung von den Zuzahlungen. Ihre IKK gesund plus berät Sie hier gerne.

Für Hilfsmittel, die zum einmaligen Verbrauch bestimmt sind, zahlen Sie grundsätzlich 10 Prozent pro Packung dazu, maximal 10 Euro pro Monat je Indikation, in jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. Für alle anderen Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Rollstühle zahlen Sie 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Sobald Ihre Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen überschreiten, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen, dann werden alle weiteren Kosten vollständig von Ihrer IKK gesund plus übernommen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Ja, Sie zahlen für die Behandlung mit Heilmitteln (Physio-, Ergo-, Sprech-, Sprach- und Stimmtherapie) jeweils 10 Euro pro Verordnung sowie 10 Prozent der Heilmittelkosten dazu.

Für die häusliche Krankenpflege ist eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten zu zahlen. Diese Zuzahlung ist aber auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Zusätzlich sind für jede Verordnung 10 Euro zu zahlen.

Ja, die Zuzahlungen für die stationäre Behandlung betragen 10 Euro pro Tag. Die Zuzahlung ist allerdings auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Danach trägt die IKK gesund plus alle Kosten. Die Zuzahlung für Krankenhausaufenthalte wird auch bei der Ermittlung der individuellen Belastungsgrenze berücksichtigt.

Die Zuzahlung für eine Haushaltshilfe oder für Soziotherapie beträgt 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5 Euro pro Tag, höchstens 10 Euro pro Tag. Auch hier gilt die Belastungsgrenze von 2 Prozent bzw. 1 Prozent bei chronisch Kranken des Familienbruttoeinkommens. Bei Überschreiten der Belastungsgrenze übernimmt die IKK gesund plus die weiteren Zuzahlungen. Sollten Sie während der Schwangerschaft/Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen, müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.

Zuzahlungen und Belastungsgrenze 2024

Zuzahlungen und Belastungsgrenze 2024

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