
Arbeitsunfähigkeit – Was Sie wissen müssen
Ein grippaler Infekt, chronische Rückenschmerzen oder ein gebrochener Arm – all dies können Gründe sein, aus denen Sie Ihre Beschäftigung nicht ausführen können. In diesem Fall benötigen Sie eine Krankschreibung von Ihrem Haus- oder Facharzt, der Ihnen damit die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Wir verraten Ihnen, wie Sie mit Krankschreibung korrekt verfahren und was es währenddessen zu beachten gibt. Hier lesen Sie die häufigsten Fragen – und die Antworten.
Warum benötige ich eine Krankenschreibung?
Mit der Krankschreibung bestätigt Ihr behandelnder Arzt, dass Sie Ihre Arbeit für den angegeben Zeitraum nicht ausführen können, weil Ihr Gesundheitszustand dies nicht zulässt bzw. die Gefahr besteht, dass dieser sich durch die Beschäftigung verschlechtert. Für Ihren Arbeitgeber, die Arbeitsagentur, das Jobcenter und Ihre Krankenkasse erhalten Sie seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keinen Nachweis mehr. Ihr Arzt übersendet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem elektronischen Verfahren direkt an die Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber fragt den Arbeitsunfähigkeitszeitraum dann bei der Krankenkasse ab. Hierfür müssen Sie sich zuvor beim Arbeitgeber (telefonisch oder wie mit dem Arbeitgeber vereinbart) krank melden.
Welche Informationen werden an die Krankenkasse übermittelt?
Neben den Daten Ihrer elektronischen Gesundheitskarte und dem Namen des behandelnden Arztes, sind natürlich der Feststellungstag der Erkrankung sowie die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung vermerkt. Die verschlüsselte Diagnose wird nur an die Krankenkasse übermittelt, aus Datenschutzgründen jedoch nicht an den Arbeitgeber.
Die elektronische Übermittlung der Bescheinigung an die Krankenkasse dient Ihnen auch als Krankengeldauszahlbeleg, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert.
In welcher Frist muss ich meine Krankmeldung beim Arbeitgeber melden?
Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer festzustellen und sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen. Durch den Wegfall der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich der Meldewege und -fristen bei Ihrem Arbeitgeber zu informieren.
Auch Ihre IKK gesund plus benötigt die ärztliche Bestätigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit zur Prüfung Ihres Anspruches auf Krankengeld. Ihr behandelnder Arzt übernimmt grundsätzlich die Übermittlung der Daten an Ihre Krankenkasse – per elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Sollten Sie einen Ersatzausdruck von Ihrem Arzt erhalten (z.B. bei technischen Problemen in der Arztpraxis), können Sie diesen Ersatz-Krankenschein persönlich in einer unserer Geschäftsstellen abgeben oder jederzeit digital im IKK-Webcenter hochladen. Mit der Post senden Sie ihn bitte an unsere zentrale Anschrift:
- IKK gesund plus
39092 Magdeburg
Wie verhalte ich mich während meiner Krankschreibung?
Es gilt der Grundsatz: Tun Sie alles, was Ihre Genesung fördert und vermeiden Sie, was sie verzögert. Ihrer Gesundheit zuliebe sollten Sie die Krankschreibung ernst nehmen und nicht arbeiten gehen. Nutzen Sie die Zeit, um sich auszukurieren. Dabei müssen Sie, wenn nicht anders verordnet, nicht ausschließlich im Haus bleiben – ein Spaziergang an der frischen Luft kann sogar förderlich für Ihre Gesundheit sein. Freizeitaktivitäten zum Vergnügen oder Gefälligkeitsarbeiten sollten Sie aber unterlassen.
Was ist, wenn ich mich vor Ende der Freistellung bereits wieder arbeitsfähig fühle?
Wenn Sie sich bereits vor dem Ablauf der Krankschreibung gänzlich genesen und wieder in der Lage fühlen, Ihrer Arbeit nachzugehen, können Sie dies aus rechtlicher Sicht ohne Beeinträchtigungen Ihres Versicherungsschutzes oder Ähnliches tun. Jedoch erlischt Ihre Krankschreibung, wenn Sie vorzeitig wieder Ihre Beschäftigung aufnehmen. Für den Fall, dass Sie anschließend ein Weiterbestehen der Krankheit feststellen, ist eine erneute Krankschreibung nötig.
Benötige ich im Urlaub eine Krankenschreibung?
Auch wenn Sie während Ihres Urlaubs erkranken, sollten Sie einen Arzt aufsuchen und die Krankheit bestätigen lassen. Die Zeit der Arbeitsunfähigkeit wird nicht auf Ihren Urlaubsanspruch angerechnet, die entsprechenden Tage können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland verfahren Sie bitte ebenso, wie mit herkömmlichen Krankschreibungen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sowie Ihre IKK gesund plus außerdem umgehend per Telefon, eMail oder Fax.
Krankschreibung auch per Telefon oder über Videosprechstunde möglich
Patienten können schon seit einigen Jahren von ärztlichen Angeboten der Videosprechstunde profitieren. Aufgrund der Lockerung des Verbots für ausschließliche Fernbehandlung, dürfen auch im Rahmen einer medizinischen Sprechstunde per Video Krankschreibungen (AU-Bescheinigungen) ausgestellt werden.
Eine erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Erstbescheinigung) im Rahmen einer Videosprechstunde ist für Versicherte möglich, die dem Arzt bzw. der Ärztin aus früherer Behandlung unmittelbar persönlich nicht bekannt sind. Der Zeitraum der AU-Attestierung ist für diesen Personenkreis auf drei Kalendertage begrenzt. Sind Versicherte der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einer anderen Vertragsärztin oder einem anderen Vertragsarzt derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung hingegen unmittelbar persönlich bekannt, kann eine erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Wege einer Videosprechstunde für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen erfolgen.
Darüber hinaus kann seit 01.04.2023 die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte telefonisch erfolgen, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht. Sowohl die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als auch die Bestätigung zum Fortbestehen dürfen jeweils für bis zu sieben Kalendertage.
Bitte beachten Sie:
Das Ausstellen einer AU auf Basis eines Online-Fragebogens oder einer Chat-Befragung ist nicht zulässig.
Nutzung der eAU
Vertragsärzte sind verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung auf elektronischem Weg an die Krankenkasse zu übermitteln (eAU).
Upload-Service
Sie können uns Ihre AU-Bescheinigung auch digital zukommen lassen. Für den Datei-Upload des Ersatzausdruckes bzw. der bekannten "gelben" Bescheinigung einfach im IKK-Webcenter anmelden. Oder nutzen Sie die IKK Kunden-App für die Übermittlung Ihres Krankenscheins.