Frau sucht testet eine Brille im Spiegel

Brillen und Sehhilfen

Eine verminderte Sehfähigkeit beeinträchtigt das alltägliche Leben der Betroffenen. Leiden Sie an einer schweren Sehbeeinträchtigung, übernimmt die IKK gesund plus einen Teil der Kosten für entsprechende Hilfsmittel. Ein Zuschuss für Sehhilfen, wie Kontaktlinsen oder Brillengläser, erfolgt bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder wenn eine schwere Sehbehinderung vorliegt. Letzteres ist u.a. der Fall, wenn trotz Brille nur 30 Prozent Sehleistung von dem weniger beeinträchtigten Auge erbracht wird.

Die Bezuschussung bei einer schweren Sehbeeinträchtigung erfolgt über bundesweite Festbeträge. Um diese Leistung der IKK gesund plus in Anspruch nehmen zu können, muss ein Kostenvoranschlag Ihres Optikers sowie eine Sehhilfenverordnung vorab eingereicht werden. Dieses Angebot wird anschließend von uns geprüft und Ihnen die Entscheidung über die Zuschusshöhe mitgeteilt.

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