Junges Mädchen mit Zahnspange lacht in die Kamera

Kieferorthopädische Behandlung

Zur Korrektur von Gebissfehlstellungen ist die Behandlung bei einem Kieferorthopäden notwendig. Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die IKK gesund plus unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen die Kosten für Zahnspangen und andere erforderliche kieferorthopädische Behandlungen. Dies ist der Fall, wenn die Fehlstellung der Zähne und Kiefer das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Das beurteilt der Kieferorthopäde an Hand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Sie sind in fünf Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Eine ausgeprägte Fehlstellung, die eine Behandlung notwendig macht, liegt bei Grad drei bis fünf vor.

Der Kieferorthopäde stellt einen Behandlungsplan auf, den Sie vor der Behandlung bei Ihrer IKK gesund plus einreichen müssen. 80 Prozent der Kosten bezahlt die IKK gesund plus dann sofort, die übrigen 20 Prozent erstattet sie nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung. Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Haben Sie zwei Kinder, die in kieferorthopädischer Behandlung sind, trägt die IKK gesund plus für das zweite Kind von Anfang an 90 Prozent der Kosten und erstattet auch hier die restlichen 10 Prozent bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung.

Zusätzlich: Unsere Mehrleistung für Kinder bei kieferorthopädischer Behandlung

Neben der Kostenerstattung für Hilfsmittel zur Korrektur von Zahnfehlstellungen bietet die IKK gesund plus für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zusätzliche Leistungen: Für die Versiegelung der Zahnglattflächen vor dem Anbringen des Multibandes (Brackets) wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 100 Euro gezahlt. Auch für den Retainer übernimmt die IKK gesund plus einen Teil der Kosten. Dafür ist es notwendig, dass Sie die Rechnung bei uns einreichen.

Die Leistung Kieferorthopädie

Die Leistung Kieferorthopädie

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