Stationäre Vorsorgeleistung

Zur Vermeidung von Krankheiten kann bei Bedarf eine stationäre Vorsorgemaßnahme erfolgen, damit bestimmte Beschwerden sich nicht verschlimmern und Ihr allgemeines Befinden verbessert wird. Grundsätzlich kommt eine stationäre Vorsorgeleistung erst in Betracht, wenn schon alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft wurden, also ärztliche und ggf. fachärztliche Behandlung und alle erforderlichen verordneten Arznei- und Heil- und Hilfsmittel, z.B. Krankengymnastik, Massagen, evtl. Rehabilitationssport oder Funktionstraining, und ein Orts- oder Klimawechsel aus ärztlicher Sicht angezeigt ist und sofern dieses vom behandelnden Arzt angeregt wird.

Die IKK gesund plus empfiehlt eine geeignete Vorsorgeeinrichtung und vereinbart mit dieser einen Aufnahmetermin für Sie. Die IKK gesund plus übernimmt in diesem Fall sämtliche Kosten bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr muss kein Eigenanteil gezahlt werden.

Stationäre Vorsorgeleistungen dauern in der Regel drei Wochen und können grundsätzlich nach vier Jahren wiederholt werden, sofern dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

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