Geldscheine in Händen

Zuzahlungen

Nicht alle Leistungen können in vollem Umfang von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. In einem gewissen Rahmen müssen die Versicherten Eigenbeteiligungen übernehmen. Die Höhe dieser Zuzahlungen ist gesetzlich festgeschrieben. Die Zuzahlungen, mit denen Sie sich als Versicherter an den Kosten bestimmter Leistungen beteiligen, sind unterschiedlich. Je nach Art oder Dauer ist die Höhe der von Ihnen getragenen Kosten gesetzlich festgeschrieben.

Die wichtigsten Zuzahlungen im Überblick

  • Verordnete Arznei- und Verbandmittel: 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, auf keinen Fall mehr als die Kosten des Mittels,
  • Fahrkosten zur stationären Behandlung (zum Beispiel Rettungsfahrten ins Krankenhaus): 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt
  • Häusliche Krankenpflege: 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage pro Jahr und 10 Euro je Rezept
  • Haushaltshilfe: 10 Prozent der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 höchstens 10 Euro
  • Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik): 10 Prozent der Behandlungskosten und 10 Euro je Rezept
  • Hilfsmittel (zum Beispiel Einlagen): 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel (Ausnahme: Zum Verbrauch genutzte Hilfsmittel wie Inkontinenzwindeln. Hier beträgt die Zuzahlung 10 Prozent pro Verbrauchseinheit - höchstens 10 Euro pro Monat je Indikation)
  • Krankenhausaufenthalt: Täglich 10 Euro für maximal 28 Tage im Kalenderjahr
  • Schutzimpfungen und die jährliche Zahnprophylaxe sind gebührenfrei
  • Stationäre Vorsorge und Rehabilitation (Kur): Täglich 10 Euro, im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung für maximal 28 Tage im Kalenderjahr
Zuzahlungen und Belastungsgrenze 2023

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