Älterer Mann erholt sich während der Kur

Rehabilitation und Kuren

Zur Vermeidung von Krankheiten kann bei Bedarf eine stationäre Vorsorgemaßnahme erfolgen, damit bestimmte Beschwerden sich nicht verschlimmern und Ihr allgemeines Befinden verbessert wird. Grundsätzlich kommt eine stationäre Vorsorgeleistung erst in Betracht, wenn schon alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft wurden, also ärztliche und ggf. fachärztliche Behandlung und alle erforderlichen verordneten Arznei- und Heil- und Hilfsmittel, z.B. Krankengymnastik, Massagen, evtl. Rehabilitationssport oder Funktionstraining, und ein Orts- oder Klimawechsel aus ärztlicher Sicht angezeigt ist und sofern dieses vom behandelnden Arzt angeregt wird.

Die IKK gesund plus empfiehlt eine geeignete Vorsorgeeinrichtung und vereinbart mit dieser einen Aufnahmetermin für Sie. Die IKK gesund plus übernimmt in diesem Fall sämtliche Kosten bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr muss kein Eigenanteil gezahlt werden.

Stationäre Vorsorgeleistungen dauern in der Regel drei Wochen und können grundsätzlich nach vier Jahren wiederholt werden, sofern dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Eine ambulante Vorsorgeleistung kann zum Erhalt Ihrer Gesundheit beitragen oder einer Verschlechterung Ihres Krankheitsbildes entgegenwirken. Wir unterstützen Sie dabei. Grundsätzlich kommt eine ambulante Vorsorgeleistung erst in Betracht, wenn schon alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft wurden, also ärztliche und ggf. fachärztliche Behandlung und alle erforderlichen verordneten Arznei- bzw. Heil- und Hilfsmittel, z.B. Krankengymnastik, Massagen, evtl. Rehabilitationssport oder Funktionstraining, und ein Orts- oder Klimawechsel aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Um eine ambulante Vorsorgeleistung in Anspruch nehmen zu können, ist zunächst ein Antrag notwendig. Den von Ihnen gewünschten Kurort in Deutschland können Sie dabei, abhängig von den benötigten Heilmaßnahmen, selbst wählen. Wird nach Prüfung Ihres Antrages sowie Ihrer ärztlichen Unterlagen eine Vorsorgebedürftigkeit festgestellt, stellt Ihnen die IKK gesund plus einen Kurarztschein aus. Am Kurort selbst erhalten Sie einen vom Kurarzt erstellten Behandlungsplan, der auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist.

Von der IKK gesund plus werden Ihnen 100 Prozent der ärztlichen Behandlungskosten sowie 90 Prozent der Kosten für Kurmittel wie Massagen oder medizinische Bäder erstattet. Sie zahlen lediglich 10 Euro je Verordnung dazu. Diese Zuzahlung entfällt bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Zusätzlich erhalten Sie in diesem Fall einen Kostenzuschuss von 16 Euro pro Tag für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe. Bei chronisch kranken Kleinkindern im Alter von 1-5 Jahren, einschließlich Ihrer Begleitpersonen, beträgt dieser 25 Euro pro Tag.

Bitte beachten Sie:
Bei einer ambulanten Kur sind Sie für die Unterbringung, Fahrt und Verpflegung selbst zuständig. Die Dauer dieser Vorsorgeleistung muss drei Wochen betragen. Für diese Zeit erhalten Sie keine Krankschreibung. Sollten Sie berufstätig sein, müssen Sie für den Zeitraum einer so genannten "Badekur" Ihren Urlaubsanspruch nutzen. Eine erneute ambulante Vorsorgeleistung ist erst nach Ablauf von drei Jahren möglich.

Entsprechende ambulante Kuren können unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz in Anspruch genommen werden. Sofern Sie beabsichtigen, eine ambulante Kur im Ausland in Anspruch zu nehmen, empfehlen wir dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit uns, damit wir Sie umfassend über Vor- und Nachteile beraten können. Das gilt auch, wenn Sie die Badekur über ein Reiseunternehmen buchen möchten.
 

Neben einer ambulanten Rehabilitation kann zur Besserung des Gesundheitszustandes auch eine stationäre Maßnahme eingesetzt werden. In dieser Zeit werden Sie umfassend betreut und erhalten therapeutische Behandlungen in der Einrichtung. Die IKK gesund plus unterstützt Ihren Aufenthalt dort.

Bei einer chronischen Erkrankung kann unter bestimmten Voraussetzungen zu ihrer Besserung oder Verhinderung einer Verschlimmerung und ggf. drohender Pflegebedürftigkeit auf ärztliche Verordnung eine stationäre Leistung zur Rehabilitation in einer auf Ihre Erkrankung spezialisierten Rehabilitationsklinik erforderlich sein. Die IKK gesund plus arbeitet eng mit ausgewählten qualitätsgesicherten und zertifizierten Rehabilitationseinrichtungen zusammen. Diese Einrichtungen bieten eine indikationsübergreifende ganzheitliche individuelle Behandlung mit hochwertiger medizinisch-therapeutischer und pflegerischer Behandlung und Betreuung bei dennoch wirtschaftlicher Leistungserbringung. Sofern eine Hilfsmittelversorgung erforderlich ist, werden Sie bereits während der Rehabilitationsmaßnahme mit dem Hilfsmittel versorgt und in der Benutzung beübt. Bereits während der Rehabilitation werden erforderliche Nachsorgemaßnahmen am Wohnort in die Wege geleitet, um den Behandlungserfolg langfristig zu sichern und damit Hilfestellung bei der Rückkehr in das häusliche Umfeld und den Alltag zu geben.

Näheres zu unseren Partnereinrichtungen können Sie bei unseren Ansprechpartnerinnen erfragen, die Sie und/oder Ihre Angehörigen bei Eintritt eines Rehabilitationsfalles gern umfassend beraten. Die IKK gesund plus übernimmt in diesem Fall die Kosten der Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in vollem Umfang, bis auf eine von Ihnen zu leistende Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag. Sofern die Einrichtung einen Fahrservice für die An- und Abreise zur Verfügung stellt, werden keine zusätzlichen Fahrkosten erstattet. Maßnahmen zur Rehabilitation können in der Regel alle vier Jahre in Anspruch genommen werden, bei medizinischer Notwendigkeit bereits früher.

Bitte beachten Sie:
Für Personen, die sich noch im erwerbsfähigen Alter befinden, ist vorrangig der Rentenversicherungsträger für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen zuständig.

Zur Besserung Ihres gesundheitlichen Zustandes bei bestimmten Erkrankungen ist eine Rehabilitationsleistung von Nutzen. Nehmen Sie diese ambulant wahr, erhalten Sie sowohl die Betreuung als auch die umfassenden Reha-Leistungen in einer Einrichtung in Ihrer Nähe. Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten für diese Behandlung.

Eine ambulante Rehabilitationsleistung kommt in Betracht, wenn eine ambulante Krankenbehandlung nicht ausreicht, um die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhindern, aber eine stationäre Unterbringung mit ständiger ärztlicher Überwachung nicht erforderlich ist. Die ambulante Rehabilitation können Sie in wohnortnahen Rehabilitationseinrichtungen durchführen. Das hat den Vorteil, dass Sie nach den Therapien nach Hause zurückkehren können.

Ambulante Rehabilitationsleistungen erstrecken sich in der Regel über 15 bis 20 Behandlungstage. Dabei übernimmt die IKK gesund plus die vollen Kosten bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag. Nach einer ambulanten Rehabilitation kann diese Leistung grundsätzlich erst nach vier Jahren wieder in Anspruch genommen werden, es sei denn, eine frühere Durchführung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.

Bitte beachten Sie:
Für Personen, die sich noch im erwerbsfähigen Alter befinden, ist vorrangig der Rentenversicherungsträger für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen zuständig.

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